Wer den Dienstplan bestimmt
Der Dienstplan ist arbeitsrechtlich eine Weisung. Der Arbeitgeber darf Zeit, Ort und Inhalt der Arbeit näher bestimmen, soweit nichts anderes festgelegt ist (§ 106 GewO). Er muss dabei „billiges Ermessen“ walten lassen, also die Interessen beider Seiten abwägen: den Bedarf des Betriebs ebenso wie Kinderbetreuung, die Pflege von Angehörigen oder einen zweiten Job. Auf Behinderungen muss er ausdrücklich Rücksicht nehmen.
Das Weisungsrecht hat Grenzen. Was eine höhere Regel schon festlegt, kann der Dienstplan nicht übergehen:
Feste Tage oder Uhrzeiten aus dem Vertrag, etwa „Montag bis Mittwoch vormittags“, kann der Plan nicht einseitig ändern.
Sie regeln oft Fristen, Wochenenden und Änderungen. Diese Regeln gehen dem Weisungsrecht vor.
Höchstens 10 Stunden am Tag, Pausen nach § 4, 11 Stunden Ruhezeit nach § 5 ArbZG. Ein Plan, der dagegen verstößt, muss insoweit nicht befolgt werden.
Er bestimmt bei Beginn und Ende der Arbeitszeit, den Pausen und der Verteilung auf die Wochentage mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Jeder Dienstplan braucht also seine Zustimmung. Im öffentlichen Dienst übernimmt das der Personalrat.
Wie lange im Voraus muss der Dienstplan stehen?
Die ehrliche Antwort: Kein Gesetz sagt allgemein, wann ein Dienstplan fertig sein oder aushängen muss. Aus dem billigen Ermessen folgt nur, dass Beschäftigte genug Zeit zum Planen haben müssen. Wie viel das ist, entscheiden Gerichte im Einzelfall.
| Regelung | Frist |
|---|---|
| Gesetz allgemein | keine feste Frist |
| Arbeit auf Abruf, § 12 Abs. 3 TzBfG | mindestens 4 Tage vorher |
| TVöD | keine allgemeine Frist |
| TV-Ärzte/VKA (kommunale Kliniken) | 1 Monat vor dem Planungszeitraum, sonst Zuschläge |
| Betriebs- oder Dienstvereinbarung, Arbeitsvertrag | was dort vereinbart ist |
| bewährte Praxis in kleinen Betrieben | 2 bis 4 Wochen |
Damit beim TV-Ärzte/VKA keine Zuschläge fällig werden, reicht es nach dem Bundesarbeitsgericht, wenn der Plan rechtzeitig bekannt gegeben ist, auch ohne Zustimmung des Betriebsrats (Urteil vom 16. März 2023, 6 AZR 130/22). Für Ihren Betrieb gilt: zuerst in Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung schauen. Steht dort nichts, sind zwei bis vier Wochen ein fairer Standard. Wie Sie dahin kommen, zeigt die Anleitung Dienstplan erstellen.
Darf der Arbeitgeber den Dienstplan ändern, ohne zu fragen?
Grundsätzlich ja, denn auch die Änderung ist eine Weisung. Sie muss aber wieder billigem Ermessen entsprechen. Je kurzfristiger die Änderung, desto gewichtiger muss der Grund sein und desto mehr zählen die Pläne der Betroffenen. Ein plötzlicher Ausfall mehrerer Kollegen wiegt schwerer als ein Personalmangel, den man seit Wochen kennt.
Eher zulässig
Eine Änderung mit einigen Tagen Vorlauf und echtem betrieblichem Grund, ein Tausch, dem die Betroffenen zugestimmt haben, oder ein Notfall ohne andere Lösung. Mit Betriebsrat: wenn eine vereinbarte Regel die Änderung abdeckt.
Eher unzulässig
Eine Änderung gegen den Arbeitsvertrag oder unter 11 Stunden Ruhezeit, ein Zusatzdienst an einem freien Tag, wenn weder Vertrag noch Tarif Überstunden vorsehen, und mit Betriebsrat jede Änderung ohne dessen Zustimmung.
Erreichbarkeit: Wer frei hat, muss grundsätzlich nicht ans Telefon gehen. Sieht eine Betriebsvereinbarung aber vor, dass ein schon geplanter Springerdienst am Vortag per SMS genau festgelegt wird, muss die Nachricht gelesen werden (BAG, 23. August 2023, 5 AZR 349/22).
Am Donnerstag fällt eine Kollegin aus, die Pflegedienstleitung will Frau K. am Samstag von Früh auf Spät setzen. Für den Nachmittag hat Frau K. keine Betreuung für ihre Kinder. Ob die Änderung zulässig ist, hängt von der Abwägung ab: Können andere tauschen? Wie schwer trifft es Frau K.? Wer zuerst Freiwillige fragt, ist auf der sicheren Seite.
Überstunden anordnen
Überstunden darf der Arbeitgeber nur anordnen, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung das erlauben. Ohne eine solche Regel kommt eine Pflicht nur in echten Notfällen in Betracht. Immer gilt die Grenze von zehn Stunden am Tag (§ 3 ArbZG). Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG).
Teilzeitkräfte haben bewusst weniger Stunden vereinbart. Im TVöD müssen sie Überstunden, Mehrarbeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft nur leisten, wenn der Arbeitsvertrag das vorsieht oder sie zustimmen (§ 6 Abs. 5 TVöD). Für Minijobber kommt die Verdienstgrenze hinzu, siehe Minijob und Arbeitszeit.
Krank im Frei, krank im Urlaub
Bei Krankheit kommt es darauf an, was für den Tag im Dienstplan stand:
| Situation | Was gilt |
|---|---|
| Krank an einem Arbeitstag laut Plan | Lohn für die geplante Schicht, bis zu 6 Wochen (§§ 3, 4 EFZG) |
| Krank an einem freien Tag laut Plan | kein Ersatztag und kein zusätzlicher Lohn, der Tag war ohnehin frei |
| Krank am Tag mit Freizeitausgleich für Überstunden | gilt in der Regel als genommen, wenn er vorher feststand (BAG, 7 AZR 531/82); Tarifverträge können anderes regeln |
| Krank im Urlaub mit ärztlichem Attest | die Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG) |
Beim Urlaub gehen die Krankheitstage zurück aufs Urlaubskonto, der Urlaub verlängert sich aber nicht von selbst. Beim Freizeitausgleich hat das Bundesarbeitsgericht die Urlaubsregel ausdrücklich nicht übertragen. Anders kann es bei tariflichen Freistellungstagen sein, etwa den wählbaren freien Tagen in der Metall- und Elektroindustrie (BAG, 23. Februar 2022, 10 AZR 99/21).
Arbeitsrecht in der Pflege: Was beim Dienstplan anders ist
In Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Diensten gelten Sonderregeln:
Wer in Wechselschicht oder nachts arbeitet, hat außerdem Anspruch auf einen Ausgleich, siehe Nachtzuschlag. Wie ein Plan für Station oder Pflegedienst aussieht, zeigt der Ratgeber Dienstplan in der Pflege.
Rechte der Beschäftigten beim Dienstplan
Das können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Dienstplan verlangen:
Mindestens 11 Stunden zwischen zwei Diensten, in Pflege und Gastronomie 10 mit Ausgleich (§ 5 ArbZG).
30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 ab mehr als 9 Stunden (§ 4 ArbZG), siehe Pausenregelung.
Höchstens 10 Stunden am Tag, im Schnitt 8 Stunden pro Werktag (§ 3 ArbZG).
Familie, Pflege von Angehörigen und Behinderungen zählen beim Planen und Ändern mit (§ 106 GewO).
Feste Arbeitstage aus dem Vertrag und vereinbarte Teilzeit kann der Dienstplan nicht aushebeln.
Wo es einen gibt, bestimmt er bei Plänen und Änderungen mit, bei Streit entscheidet die Einigungsstelle (§ 87 BetrVG).
Häufige Fragen
Wie lange im Voraus muss ein Dienstplan bekannt sein?
Eine allgemeine gesetzliche Frist gibt es nicht. Nur bei Arbeit auf Abruf muss die Arbeitszeit mindestens vier Tage vorher mitgeteilt werden (§ 12 Abs. 3 TzBfG). Viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen regeln eigene Fristen. Fehlt eine Regel, sind zwei bis vier Wochen üblich und fair.
Wann muss ein Dienstplan im TVöD aushängen?
Der TVöD selbst nennt keine allgemeine Frist für den Aushang. Wo es Fristen gibt, stehen sie in Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat oder in Betriebsvereinbarungen. Für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern gilt nach dem TV-Ärzte/VKA ein Monat vor dem Planungszeitraum, sonst werden Zuschläge fällig.
Darf der Arbeitgeber den Dienstplan ohne zu fragen ändern?
Ja, wenn es betriebliche Gründe gibt und die Interessen der Betroffenen berücksichtigt sind (§ 106 GewO). Je kurzfristiger, desto gewichtiger muss der Grund sein. Feste Zeiten aus dem Arbeitsvertrag kann er nicht einseitig ändern, und mit Betriebsrat braucht die Änderung dessen Zustimmung.
Was gilt, wenn ich im Frei krank bin?
War der Tag laut Dienstplan frei, gibt es weder einen Ersatztag noch zusätzlichen Lohn. War es ein Tag mit Freizeitausgleich für Überstunden, gilt der Ausgleich nach der Rechtsprechung in der Regel als genommen. Nur Urlaubstage mit ärztlichem Attest werden nicht angerechnet (§ 9 BUrlG).
Muss ich aus dem Frei einspringen?
Ein zusätzlicher Dienst an einem freien Tag ist Mehrarbeit. Dazu sind Sie nur verpflichtet, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung Überstunden vorsehen oder ein echter Notfall vorliegt. Will der Arbeitgeber den freien Tag nur verlegen, gelten die Regeln für Änderungen: betrieblicher Grund, Rücksicht und genug Vorlauf. In jedem Fall bleiben 11 Stunden Ruhezeit und höchstens 10 Stunden am Tag.
Welche Rechte haben Arbeitnehmer beim Dienstplan?
11 Stunden Ruhezeit, Pausen nach § 4 ArbZG, höchstens 10 Stunden am Tag, Rücksicht auf Familie und Behinderung (§ 106 GewO) und die Einhaltung des Arbeitsvertrags. Wo es einen Betriebsrat gibt, bestimmt er mit.
Quellen
- § 106 GewO, § 87 BetrVG, § 12 TzBfG, abgerufen am 3. November 2026
- Arbeitszeitgesetz, insbesondere §§ 3, 4, 5, 7, 10, 11, abgerufen am 3. November 2026
- § 9 BUrlG, § 3 EFZG, § 4 EFZG, abgerufen am 3. November 2026
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. März 2023, 6 AZR 130/22 (Dienstplan nach § 10 Abs. 11 TV-Ärzte/VKA), abgerufen am 3. November 2026
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. August 2023, 5 AZR 349/22 (Nachricht in der Freizeit), abgerufen am 3. November 2026
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4. September 1985, 7 AZR 531/82 (Krankheit bei Freizeitausgleich); Urteil vom 23. Februar 2022, 10 AZR 99/21 (tarifliche Freistellungstage)
- TVöD § 6 Abs. 5 (Teilzeit und Überstunden), Wortlaut gleichlautend mit § 6 Abs. 5 TV-L
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