Stundenlohn berechnen: so geht die Rechnung
Ein Monatsgehalt gibt es für den ganzen Monat, egal ob er vier oder fünf Wochen hat. Um den Stundenlohn zu berechnen, brauchen Sie deshalb die durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Monat.
Stunden im Monat ermitteln
Wochenstunden × 13 ÷ 3. Ein Quartal hat 13 Wochen und 3 Monate, also im Schnitt 4,33 Wochen pro Monat. Bei 40 Wochenstunden sind das 173,33 Stunden.
Monatsbrutto teilen
Monatsbrutto ÷ Stunden im Monat = Bruttostundenlohn. 3.000 € ÷ 173,33 = 17,31 €.
Mit dem Mindestlohn vergleichen
Liegt das Ergebnis unter 13,90 €, ist der Lohn zu niedrig, sofern keine Ausnahme gilt. Der Rechner oben prüft das automatisch.
Den Faktor 13 ÷ 3 verwendet auch der Gesetzgeber: Die Minijob-Grenze ist der Mindestlohn mal 130 durch 3, also zehn Wochenstunden mal 13 durch 3 (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Im öffentlichen Dienst rechnen TVöD und TV-L mit dem Faktor 4,348 (§ 24 Abs. 3 TVöD), bei 40 Stunden also mit 173,92 Stunden. Steht in Ihrem Vertrag eine eigene Regel, gilt diese. Wer nur Stunden umrechnen oder addieren möchte, nutzt den Stundenrechner.
Beispiele: Vollzeit, Teilzeit und Minijob
Ein Geselle im Handwerksbetrieb verdient 3.200 € brutto bei 40 Wochenstunden. Stunden im Monat: 40 × 13 ÷ 3 = 173,33. Stundenlohn: 3.200 € ÷ 173,33 = 18,46 €.
Eine Medizinische Fachangestellte arbeitet 25 Stunden pro Woche für 1.900 € brutto. 25 × 13 ÷ 3 = 108,33 Stunden im Monat. Stundenlohn: 1.900 € ÷ 108,33 = 17,54 €. Teilzeitkräfte dürfen pro Stunde nicht schlechter bezahlt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte (§ 4 Abs. 1 TzBfG).
Eine Aushilfe im Café bekommt 14,50 € pro Stunde und arbeitet 9 Stunden pro Woche. 9 × 13 ÷ 3 = 39 Stunden im Monat. Monatslohn: 39 × 14,50 € = 565,50 €, also unter der Minijob-Grenze von 603 €. Wie viele Stunden im Minijob möglich sind, steht unter Minijob und Arbeitszeit.
Mindestlohn 2026: 13,90 Euro pro Stunde
Seit 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde, am 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €. Er gilt für fast alle Beschäftigten, auch in Teilzeit, im Minijob und als Aushilfe. In manchen Branchen, etwa in der Pflege, gelten höhere Branchenmindestlöhne. So viel muss im Monat mindestens auf der Abrechnung stehen:
| Std. pro Woche | Std. pro Monat | mindestens brutto 2026 |
|---|---|---|
| 40 | 173,33 | 2.409,33 € |
| 38,5 | 166,83 | 2.318,98 € |
| 35 | 151,67 | 2.108,17 € |
| 30 | 130,00 | 1.807,00 € |
| 20 | 86,67 | 1.204,67 € |
| 10 | 43,33 | 602,33 € |
Keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben nach § 22 MiLoG vor allem diese Gruppen. Mehr zu Kontrollen und Aufzeichnungspflichten steht im Ratgeber Mindestlohn.
Brutto-Netto-Rechner für den Stundenlohn?
Wie viel vom Bruttostundenlohn netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Kirchensteuer, Krankenkasse und Bundesland ab. Ein Rechner ohne diese Angaben läge oft daneben. Dieser Rechner bleibt deshalb bewusst bei brutto. Für das Netto kommt es auf diese Punkte an:
Das Bundesfinanzministerium rechnet auf bmf-steuerrechner.de Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus. Sozialabgaben zieht er nach eigener Angabe nicht ab, ein vollständiger Brutto-Netto-Rechner ist er also nicht.
Der Arbeitnehmeranteil an Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 zusammen bei etwa 21,2 % mit Kind und 21,8 % ohne Kind, gerechnet mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Ab dem zweiten Kind sinkt der Pflegebeitrag weiter.
Im Minijob bis 603 € zahlen Beschäftigte in der Regel nur 3,6 % Rentenbeitrag, nach einer Befreiung gar nichts, die Pauschalabgaben trägt der Arbeitgeber. Im Übergangsbereich bis 2.000 € sind die Sozialbeiträge der Beschäftigten geringer als normal.
Stundenlohn bei Überstunden, Zuschlägen und Teilzeit
Der Stundenlohn aus dem Monatsgehalt ist die Grundlage für vieles, was über das normale Gehalt hinausgeht.
Überstunden
Bezahlte Überstunden werden meist mit dem Stundenlohn aus dem Monatsgehalt vergütet. Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es nicht, das regeln Arbeits- oder Tarifvertrag. Mehr im Ratgeber Überstunden.
Zuschläge
Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge werden in Prozent vom Stundenlohn berechnet. Wie das geht und was steuerfrei bleibt, zeigt der Ratgeber Nachtzuschlag.
Teilzeit
Für Teilzeit gilt mindestens derselbe Stundenlohn wie für vergleichbare Vollzeitkräfte (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Wer 20 statt 40 Stunden arbeitet, bekommt also mindestens die Hälfte des Vollzeitgehalts.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Stundenlohn aus dem Monatsgehalt?
Teilen Sie das Monatsbrutto durch die Stunden im Monat. Die Stunden im Monat sind Wochenstunden × 13 ÷ 3. Bei 2.800 € und 40 Wochenstunden: 2.800 ÷ 173,33 = 16,15 € brutto pro Stunde.
Wie viele Stunden hat ein Monat bei 40 Stunden pro Woche?
173,33 Stunden, gerechnet mit 40 × 13 ÷ 3. Bei 38,5 Wochenstunden sind es 166,83 Stunden, bei 20 Wochenstunden 86,67 Stunden. Im TVöD wird mit 4,348 gerechnet, bei 40 Stunden also mit 173,92.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
13,90 € brutto pro Stunde seit 1. Januar 2026, ab 1. Januar 2027 sind es 14,60 €. Für eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt das 2026 mindestens 2.409,33 € im Monat und 2027 mindestens 2.530,67 €.
Wie viel sind 15 Euro Stundenlohn im Monat?
Bei 40 Wochenstunden sind 15 € pro Stunde 2.600 € brutto im Monat, denn 173,33 × 15 = 2.600. Bei 20 Wochenstunden sind es 1.300 €.
Gibt es einen Brutto-Netto-Rechner für den Stundenlohn?
Einen amtlichen Brutto-Netto-Rechner gibt es nicht. Das Bundesfinanzministerium bietet einen Lohnsteuerrechner, der Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ausrechnet. Die Sozialabgaben, 2026 rund 20 bis 22 % des Bruttos, ziehen Sie zusätzlich ab.
Muss Teilzeit den gleichen Stundenlohn bekommen?
Ja. Teilzeitkräfte dürfen wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden. Sie bekommen mindestens den Anteil am Gehalt, der ihrer Arbeitszeit im Vergleich zu einer Vollzeitkraft entspricht (§ 4 Abs. 1 TzBfG).
Quellen
- Bundesregierung: Mindestlohn 13,90 € ab 2026, 14,60 € ab 2027, Minijob-Grenze 603 €, abgerufen am 3. November 2026
- § 1 MiLoG, § 22 MiLoG, abgerufen am 3. November 2026
- § 8 SGB IV (Mindestlohn × 130 ÷ 3), § 4 TzBfG, § 3 ArbZG, abgerufen am 3. November 2026
- dbb Lexikon: Stundenentgelt (Faktor 4,348 nach § 24 Abs. 3 TVöD und TV-L), abgerufen am 3. November 2026
- Bundesministerium der Finanzen: Lohnsteuerrechner 2026 (laut Seite kein Brutto-Netto-Rechner, keine Sozialabgaben), abgerufen am 3. November 2026
- Haufe: Beitragssätze zur Sozialversicherung 2026, abgerufen am 3. November 2026
- lohn-info.de: 603-Euro-Job 2026 (Rentenbeitrag 3,6 %, Übergangsbereich bis 2.000 €), abgerufen am 3. November 2026
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