Was Sonderurlaub ist und wann es ihn gibt
Das Wort Sonderurlaub steht in keinem Gesetz. Gemeint ist eine Freistellung von der Arbeit aus einem besonderen Anlass, bezahlt oder unbezahlt. Mit dem Erholungsurlaub hat sie nichts zu tun: Sonderurlaub geht nicht vom Urlaubskonto ab.
Die wichtigste Grundlage für bezahlten Sonderurlaub ist § 616 BGB. Danach behält seinen Lohn, wer für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit aus einem Grund in seiner Person ohne eigenes Verschulden an der Arbeit gehindert ist. Gemeint sind wenige Tage und persönliche Anlässe wie die eigene Hochzeit oder eine Beerdigung, nicht Glatteis oder ein Bahnstreik, die alle treffen.
Die Vorschrift ist nicht zwingend. Viele Arbeitsverträge schließen § 616 BGB aus oder ersetzen ihn durch eine Liste mit Anlässen und Tagen. Ob ein vollständiger Ausschluss im vorformulierten Arbeitsvertrag wirksam ist, ist unter Juristen umstritten. Tarifverträge regeln die Freistellung meist abschließend. Schauen Sie deshalb zuerst in Ihren Vertrag.
Sonderurlaub bei Hochzeit, Todesfall, Umzug und Geburt: übliche Tage
Die folgenden Tage sind übliche Werte aus Tarif- und Arbeitsverträgen und aus der Rechtsprechung zu § 616 BGB. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine feste Zahl von Tagen gibt es für keinen dieser Anlässe. Fällt der Anlass auf einen freien Tag, etwa die Hochzeit auf einen arbeitsfreien Samstag, gibt es keinen Ersatztag.
Beim Tod von Ehe- oder Lebenspartner, Kind oder Elternteil sind zwei Tage üblich, im TVöD ausdrücklich so geregelt. Für Geschwister, Großeltern oder Schwiegereltern geben viele Verträge einen Tag für die Beerdigung. Kein gesetzlicher Anspruch auf eine feste Zahl.
Die eigene standesamtliche Hochzeit gilt als typischer Fall von § 616 BGB, üblich ist ein Tag. Der TVöD nennt die Hochzeit nicht mehr. Kein gesetzlicher Anspruch auf eine feste Zahl.
Für die Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspartnerin ist ein Tag üblich, im TVöD ausdrücklich geregelt. Kein gesetzlicher Anspruch auf eine feste Zahl. Längere Zeit zu Hause geht über die Elternzeit.
Der TVöD gibt einen Tag nur für einen Umzug aus dienstlichem Grund an einen anderen Ort. Ob ein privater Umzug unter § 616 BGB fällt, ist umstritten. Viele Verträge geben einen Tag. Kein gesetzlicher Anspruch auf eine feste Zahl.
Weitere häufige Anlässe sind ein Arztbesuch, der sich nur während der Arbeitszeit machen lässt, die Ladung als Zeuge vor Gericht oder die schwere Erkrankung eines Angehörigen im eigenen Haushalt. Als Beispiel für eine feste Regel hier die Liste aus § 29 TVöD, dem Tarifvertrag für Beschäftigte von Bund und Kommunen:
| Anlass nach § 29 Abs. 1 TVöD | bezahlt frei |
|---|---|
| Niederkunft der Ehefrau oder Lebenspartnerin | 1 Tag |
| Tod von Ehegatte, Lebenspartner, Kind oder Elternteil | 2 Tage |
| Umzug aus dienstlichem Grund an einen anderen Ort | 1 Tag |
| 25- und 40-jähriges Arbeitsjubiläum | 1 Tag |
| schwere Erkrankung eines Angehörigen im Haushalt | 1 Tag im Jahr |
| schwere Erkrankung eines Kindes unter 12, wenn kein Kinderkrankengeld zusteht | bis 4 Tage im Jahr |
| ärztliche Behandlung, die in die Arbeitszeit fallen muss | nötige Zeit |
Die Freistellungen wegen Erkrankung sind im TVöD auf zusammen fünf Tage im Jahr begrenzt. In sonstigen dringenden Fällen kann der Arbeitgeber bis zu drei Tage bezahlt freistellen (§ 29 Abs. 3 TVöD), etwa für die eigene Hochzeit. Darauf besteht aber kein Anspruch.
Kind krank: Kinderkrankentage 2026
Ist Ihr Kind krank und unter 12 Jahre alt, dürfen Sie zu Hause bleiben, wenn ein Arzt bescheinigt, dass es betreut werden muss, und niemand sonst im Haushalt das übernehmen kann. Beide müssen gesetzlich versichert sein. Der Arbeitgeber muss Sie freistellen, das lässt sich vertraglich nicht ausschließen (§ 45 Abs. 3 SGB V). Den Verdienstausfall zahlt die Krankenkasse als Kinderkrankengeld, in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.
Gilt im Betrieb § 616 BGB, zahlt zuerst der Arbeitgeber für eine kurze Zeit den Lohn weiter. Kinderkrankengeld gibt es nur, soweit kein bezahlter Anspruch aus demselben Grund besteht.
Pflege von Angehörigen: bis zu 10 Tage frei
Wird ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig, zum Beispiel nach einem Sturz, dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage fehlen, um die Pflege zu organisieren oder selbst zu übernehmen (§ 2 PflegeZG). Das gilt in jedem Betrieb, unabhängig von der Größe. Nahe Angehörige sind unter anderem Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Partner, Geschwister und Kinder (§ 7 Abs. 3 PflegeZG).
Sie müssen den Arbeitgeber sofort informieren und auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Lohn zahlt der Arbeitgeber nur, wenn Vertrag oder § 616 BGB das vorsehen. Sonst gibt es von der Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstage im Jahr (§ 44a Abs. 3 SGB XI). Für längere Pflege gibt es die Pflegezeit von bis zu sechs Monaten in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten und die Familienpflegezeit.
Unbezahlter Urlaub: was Sie vereinbaren sollten
Einen allgemeinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt es nicht. Er ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber, etwa für eine längere Reise, ein Sabbatical oder die Betreuung von Angehörigen. Anordnen kann der Arbeitgeber unbezahlten Urlaub nicht. Halten Sie Beginn, Ende und Rückkehr schriftlich fest.
Die Folgen gehen über den Lohn hinaus. Für die Zeit des unbezahlten Urlaubs entsteht kein gesetzlicher Erholungsurlaub (Bundesarbeitsgericht, 19. März 2019, 9 AZR 406/17). Die Sozialversicherung läuft bis zu einem Monat ohne Beiträge weiter (§ 7 Abs. 3 SGB IV). Dauert die Freistellung länger, meldet der Arbeitgeber die Person nach einem Monat bei der Krankenkasse ab, und sie muss sich selbst um ihre Krankenversicherung kümmern, etwa über die Familienversicherung oder freiwillig.
Für Beschäftigte
- Vorher mit der Krankenkasse klären, wie Sie ab dem zweiten Monat versichert sind
- Rentenbeiträge fehlen für diese Zeit
- Rückkehrdatum schriftlich vereinbaren
- Resturlaub möglichst vorher nehmen
Für Arbeitgeber
- Vereinbarung schriftlich mit Beginn und Ende
- Lohnbüro informieren, nach einem Monat abmelden (Abgabegrund 34)
- Urlaubsanspruch für die Zeit anteilig kürzen
- Vertretung und Dienstplan früh klären
Für Arbeitgeber: Sonderurlaub im Urlaubsplaner und in der App eintragen
Damit Sonderurlaub nicht versehentlich vom Urlaubskonto abgeht und das Lohnbüro richtig abrechnet, braucht er eine eigene Kennzeichnung:
Regel festlegen
Schreiben Sie in Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung, für welche Anlässe es wie viele bezahlte Tage gibt. Das vermeidet Diskussionen und Ungleichbehandlung im Team.
Antrag und Nachweis
Lassen Sie Sonderurlaub wie Urlaub beantragen, zum Beispiel mit unserer Urlaubsantrag-Vorlage, die ein Feld für Sonderurlaub und Anlass hat. Als Nachweis reichen Heirats-, Geburts- oder Sterbeurkunde oder eine ärztliche Bescheinigung.
Eigenes Kürzel
Im Urlaubsplaner für Excel tragen Sie S statt U ein, dann zählt der Tag nicht als Urlaub. In einem Programm mit Abwesenheitsverwaltung legen Sie Sonderurlaub als eigene Abwesenheitsart an, getrennt nach bezahlt und unbezahlt. Prüfen Sie das im Test, bevor Sie sich festlegen.
Lohnbüro informieren
Bezahlter Sonderurlaub wird wie Arbeitszeit vergütet, unbezahlter mindert den Lohn. Bei mehr als einem Monat ohne Lohn ist eine Abmeldung nötig.
Welche Programme Urlaub, Sonderurlaub und Kranktage zusammen mit dem Dienstplan verwalten, zeigt der Vergleich der Dienstplan-Software. Wie viel regulären Urlaub Ihre Leute haben, rechnet der Urlaubsrechner aus.
Häufige Fragen
Wie viele Tage Sonderurlaub gibt es bei einem Todesfall?
Eine feste Zahl schreibt das Gesetz nicht vor. Üblich sind zwei Tage beim Tod von Ehe- oder Lebenspartner, Kind oder Elternteil, so steht es zum Beispiel im TVöD. Für Geschwister oder Großeltern geben viele Verträge einen Tag. Maßgeblich sind Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag und, wenn er nicht ausgeschlossen ist, § 616 BGB.
Bekomme ich Sonderurlaub für meine Hochzeit?
In der Regel ja, wenn Ihr Vertrag § 616 BGB nicht ausschließt: Die eigene Hochzeit gilt als typischer Anlass, üblich ist ein Tag. Fällt die Trauung auf einen freien Tag, gibt es keinen Ersatztag. Im TVöD ist die Hochzeit kein eigener Anlass mehr.
Gibt es Sonderurlaub bei einem Umzug?
Nur, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag es vorsehen oder der Umzug beruflich veranlasst ist. Ob ein privater Umzug unter § 616 BGB fällt, ist umstritten. Viele Betriebe geben trotzdem einen Tag; fragen Sie früh nach oder nehmen Sie einen Urlaubstag.
Gibt es Sonderurlaub bei der Geburt meines Kindes?
Üblich ist ein bezahlter Tag für die Niederkunft der Partnerin, nach § 616 BGB oder Tarifvertrag. Eine gesetzliche bezahlte Freistellung für Partner nach der Geburt, die sogenannte Familienstartzeit, ist seit Jahren geplant, aber nach unserem Stand nicht beschlossen. Für längere Zeit können Sie Elternzeit nehmen.
Muss der Arbeitgeber unbezahlten Urlaub genehmigen?
Nein. Unbezahlter Urlaub ist eine freiwillige Vereinbarung. Ausnahmen mit Rechtsanspruch sind etwa Elternzeit, Pflegezeit, die kurzzeitige Arbeitsverhinderung bei Pflege und die Freistellung für ein krankes Kind.
Wird Sonderurlaub vom Urlaub abgezogen?
Nein. Bezahlter Sonderurlaub ist eine eigene Freistellung und geht nicht vom Urlaubskonto ab. Nur langer unbezahlter Urlaub wirkt sich aus: Für diese Zeit entsteht kein gesetzlicher Erholungsurlaub.
Quellen
- § 616 BGB, abgerufen am 3. November 2026
- § 45 SGB V (Kinderkrankengeld, Sonderregel für 2026 in Abs. 2a), abgerufen am 3. November 2026
- § 2 PflegeZG, § 7 PflegeZG, § 44a SGB XI, abgerufen am 3. November 2026
- § 7 SGB IV; Lexware: Unbezahlter Urlaub, Meldungen zur Sozialversicherung, abgerufen am 3. November 2026
- § 29 TVöD (Arbeitsbefreiung), Wortlaut nach kommunalforum.de und der Übersicht der Hochschule Bremen, abgerufen am 3. November 2026
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. März 2019, 9 AZR 406/17 (kein Erholungsurlaub während unbezahlten Sonderurlaubs)
- Lexware: Familienstartzeitgesetz, Stand 21. Mai 2026, abgerufen am 3. November 2026
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeitsvertrag, ein geltender Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen.