Überstunden berechnen
Überstunden sind die gearbeiteten Stunden minus Ihr Soll laut Vertrag. Bei einer Monatsabrechnung wird das Wochensoll mit 4,33 multipliziert. Die Vergütung ist dann Überstunden mal Stundenlohn, ein vereinbarter Zuschlag kommt obendrauf. Der Überstundenrechner oben macht genau das und prüft zusätzlich die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes.
Eine Elektrikerin hat 40 Stunden pro Woche vereinbart, im Monat also 173,33 Stunden. Im November arbeitet sie 185,83 Stunden (185:50). Das sind 12,5 Überstunden. Bei 18 € Stundenlohn ergibt das 225 €, mit 25 % Zuschlag laut Vertrag 281,25 € brutto.
Ein Koch hat 6 Überstunden und sein Tarifvertrag sieht 25 % Zuschlag vor. Wird der Zuschlag in Zeit gewährt, stehen ihm 6 × 1,25 = 7,5 Stunden frei zu. Ohne Zuschlag sind es 6 Stunden.
Überstunden oder Mehrarbeit: der Unterschied
Überstunden
Arbeit über die eigene, vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Bei 30 Wochenstunden ist schon die 31. Stunde eine Überstunde, auch wenn sie unter der Vollzeit liegt.
Mehrarbeit
Im engen Sinn Arbeit über die gesetzliche Grenze von 8 Stunden pro Werktag (§ 3 ArbZG). So legt das Bundesarbeitsgericht etwa § 207 SGB IX aus (Urteil vom 3. Dezember 2002, 9 AZR 462/01). Im Alltag und in vielen Tarifverträgen werden beide Wörter gleich benutzt.
Wann Sie Überstunden machen müssen
Ein allgemeines Gesetz, das zu Überstunden verpflichtet, gibt es nicht. Die Pflicht entsteht nur aus einer Klausel im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Ohne solche Regel dürfen Sie Überstunden ablehnen, außer in echten Notfällen, etwa wenn sonst Ware verdirbt oder Patienten unversorgt bleiben (Rücksichtnahmepflicht, § 241 Abs. 2 BGB). Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei vorübergehenden Überstunden mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Für einige Gruppen gelten besondere Regeln:
werden auf Verlangen von Mehrarbeit freigestellt (§ 207 SGB IX).
höchstens 8,5 Stunden am Tag und 90 Stunden in der Doppelwoche, im Monatsschnitt nicht über der vereinbarten Wochenarbeitszeit (§ 4 MuSchG).
höchstens 8 Stunden am Tag und 40 in der Woche (§ 8 JArbSchG).
Zeit über der vereinbarten Ausbildungszeit ist besonders zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen (§ 17 Abs. 7 BBiG).
Wann Überstunden bezahlt werden müssen
Fehlt eine Regel im Vertrag, gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeit nur gegen Bezahlung zu erwarten ist (§ 612 Abs. 1 BGB). Das ist bei normalen Gehältern der Fall. Bezahlt werden muss aber nur, was der Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet hat. Wer von sich aus länger bleibt, ohne dass die Chefin davon weiß oder die Arbeit nötig ist, hat keinen Anspruch.
Bei sehr hohen Gehältern sieht das Bundesarbeitsgericht keine Vergütungserwartung: Wer über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung verdient (2026: 8.450 € im Monat), bekommt Überstunden in der Regel nicht extra bezahlt (Urteil vom 22. Februar 2012, 5 AZR 765/10). Viele Verträge regeln Überstunden mit einer Pauschalklausel:
Wirksam
- „Bis zu 20 Überstunden im Monat sind mit dem Gehalt abgegolten.“ Der Umfang ist klar begrenzt (BAG, 16. Mai 2012, 5 AZR 331/11).
- Feste Überstundenpauschale in Euro für eine genannte Zahl an Stunden.
- Freizeitausgleich über ein vereinbartes Arbeitszeitkonto.
Unwirksam
- „Erforderliche Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.“ Unklar, wie viele es sein können (BAG, 1. September 2010, 5 AZR 517/09).
- Abgeltung, bei der der Stundenlohn unter den Mindestlohn von 13,90 € fällt.
- Klauseln, die nur Teilzeitkräfte schlechter stellen (§ 4 TzBfG).
Überstunden auszahlen oder abfeiern
Ob Überstunden ausgezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, richtet sich nach Vertrag, Tarif oder Betriebsvereinbarung. Steht dort nichts, sind sie zu bezahlen. Einen Anspruch, statt Geld frei zu bekommen, haben Beschäftigte dann nicht. Läuft ein Arbeitszeitkonto, wird ein Guthaben, das bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht abgebaut ist, ausgezahlt. Für Konten mit Mindestlohnbezug schreibt § 2 Abs. 2 MiLoG den Ausgleich spätestens im folgenden Kalendermonat vor.
Steuer bei der Auszahlung: Überstundenvergütung ist normaler Arbeitslohn. Werden Überstunden aus mehr als zwölf Monaten auf einmal ausgezahlt, kann die Fünftelregelung (§ 34 EStG) die Steuer senken. Seit 2025 wendet der Arbeitgeber sie nicht mehr selbst an, sie wird über die Steuererklärung beantragt. Bei Minijobs kann eine Auszahlung die Verdienstgrenze überschreiten, siehe Minijob und Arbeitszeit.
Überstundenzuschläge: nur aus Vertrag oder Tarif
Das Gesetz kennt keinen Überstundenzuschlag. Er steht nur zu, wenn Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung ihn vorsehen oder der Betrieb ihn regelmäßig ohne Vorbehalt zahlt. Die Höhe legt der jeweilige Vertrag fest, im Fall vor dem Bundesarbeitsgericht von 2024 waren es 30 %. Liegen die Überstunden nachts oder am Sonntag, kommen eigene Zuschläge in Frage, die teilweise steuerfrei sind, siehe Nachtzuschlag und Sonntagszuschlag.
Überstunden in Teilzeit
Manche Tarifverträge zahlten Zuschläge erst für Stunden über der Vollzeit. Eine Pflegekraft mit 40 % Teilzeit bekam deshalb für zusätzliche Stunden keinen Zuschlag. Nach dem Europäischen Gerichtshof (29. Juli 2024, C-184/22 und C-185/22) hat das Bundesarbeitsgericht am 5. Dezember 2024 entschieden: Diese Regel benachteiligt Teilzeitkräfte ohne sachlichen Grund und ist insoweit unwirksam (8 AZR 370/20, § 4 Abs. 1 TzBfG). Die Klägerin bekam die Zuschläge als Zeitgutschrift und 250 € Entschädigung, weil die Regel mittelbar Frauen benachteiligte.
Eine Verkäuferin hat 20 Wochenstunden, Vollzeit im Betrieb sind 40. In einer Woche arbeitet sie 26 Stunden. Der Vertrag sieht 30 % Zuschlag für Überstunden vor. Ihr stehen 6 Überstunden zu je 15 € zu, also 90 € plus 27 € Zuschlag. Eine Klausel, nach der der Zuschlag erst ab der 41. Stunde gilt, darf ihr das nach der Rechtsprechung in der Regel nicht nehmen.
Sind Überstunden steuerfrei? Stand November 2026
Nein. Überstundenvergütung und Überstundenzuschläge sind voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Steuerfrei sind nach § 3b EStG nur Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Die geplante Steuerfreiheit für Mehrarbeitszuschläge hat folgenden Stand:
- April 2025KoalitionsvertragZuschläge für Mehrarbeit über die Vollzeit sollen steuerfrei werden. Vollzeit: 34 Std. mit Tarif, 40 Std. ohne.
- 12. September 2025Entwurf FinanzministeriumLaut Fachberichten steuerfrei bis 25 % des Grundlohns, ab 2026, nicht beitragsfrei.
- 15. Oktober 2025RegierungsentwurfDas Kabinett beschließt nur die Aktivrente, ohne die Überstundenregel.
- 3. November 2026Nicht beschlossenKein Gesetzentwurf zu steuerfreien Überstundenzuschlägen im Bundestag bekannt.
Was seit 1. Januar 2026 gilt, ist die Aktivrente: Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig angestellt weiterarbeitet, kann bis 2.000 € im Monat steuerfrei verdienen. Mit Überstunden hat das nichts zu tun. Wir aktualisieren diese Seite, sobald es einen Beschluss gibt.
Beweislast, Verjährung und Ausschlussfristen
Wer Überstunden einklagt, muss darlegen, an welchen Tagen er von wann bis wann gearbeitet hat und dass der Arbeitgeber die Stunden angeordnet, gebilligt oder geduldet hat. Daran hat die Pflicht zur Zeiterfassung nichts geändert (BAG, 4. Mai 2022, 5 AZR 359/21). Der Anspruch verjährt nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist (§§ 195, 199 BGB). Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten aber Ausschlussfristen von wenigen Monaten. Eine Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag, die den Mindestlohn nicht ausnimmt, ist bei Verträgen ab 2015 unwirksam (BAG, 18. September 2018, 9 AZR 162/18).
Zeiten aufschreiben
Beginn, Ende und Pause jeden Tag, am besten per App oder Stundenzettel.
Anordnung festhalten
Mail, Dienstplan oder Nachricht, aus der hervorgeht, dass die Stunden verlangt oder bekannt waren.
Schriftlich geltend machen
Stunden und Betrag beziffern und innerhalb der Ausschlussfrist in Text- oder Schriftform einfordern.
Fristen im Vertrag prüfen
Oft gibt es eine zweite Frist für die Klage, wenn der Arbeitgeber ablehnt oder nicht antwortet.
Minusstunden: wer sie tragen muss
Minusstunden entstehen, wenn jemand weniger arbeitet als vereinbart. Ob sie nachgearbeitet oder vom Lohn abgezogen werden dürfen, hängt davon ab, wer den Ausfall zu verantworten hat. Schickt der Arbeitgeber Beschäftigte nach Hause oder plant er sie mit weniger Stunden ein als vereinbart, gerät er in Annahmeverzug: Der Lohn ist trotzdem zu zahlen, nacharbeiten muss niemand (§ 615 Satz 1 BGB). Dasselbe gilt, wenn Arbeit aus Gründen ausfällt, deren Risiko der Betrieb trägt, etwa eine kaputte Maschine oder ein Stromausfall (§ 615 Satz 3 BGB).
Minusstunden zulässig
- Ein Arbeitszeitkonto ist im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vereinbart.
- Sie entscheiden selbst, weniger zu arbeiten, etwa bei Gleitzeit früher zu gehen oder einen Gleittag zu nehmen.
- Die Minusstunden werden später durch Mehrarbeit ausgeglichen, wie es die Vereinbarung vorsieht.
Keine Minusstunden
- Der Betrieb hat zu wenig Arbeit, schickt früher heim oder plant weniger Schichten als vereinbart.
- Krankheit mit Entgeltfortzahlung (§ 3 EFZG), Urlaub und gesetzliche Feiertage (§ 2 EFZG).
- Es gibt gar kein vereinbartes Arbeitszeitkonto.
Verrechnung bei Kündigung: Steht das Konto am Ende im Minus, darf der Arbeitgeber das mit dem letzten Lohn verrechnen, wenn das Minus wie ein Vorschuss entstanden ist: Das Konto ist vereinbart, und allein Sie haben entschieden, weniger zu arbeiten. Eine eigene Aufrechnungserklärung braucht es dann nicht (BAG, 13. Dezember 2000, 5 AZR 334/99). Beruhen die Minusstunden darauf, dass der Betrieb keine Arbeit hatte, darf nichts abgezogen werden (BAG, 26. Januar 2011, 5 AZR 819/09).
Mindestlohn: Für jede tatsächlich gearbeitete Stunde ist mindestens der Mindestlohn von 13,90 € fällig, spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats (§§ 1, 2 Abs. 1 MiLoG). Bei Minijobbern und Beschäftigten mit Mindestlohn sollte ein Abzug für Minusstunden deshalb nie dazu führen, dass für die Stunden des letzten Monats weniger als 13,90 € ankommen. Sicherer ist es, Minusstunden laufend nacharbeiten zu lassen. Für Plusstunden setzt § 2 Abs. 2 MiLoG eigene Grenzen, siehe Gleitzeit und Arbeitszeitkonto.
Eine Servicekraft ist von 10 bis 18 Uhr eingeplant. Weil kaum Gäste kommen, schickt die Chefin sie um 15 Uhr nach Hause. Die drei Stunden sind zu bezahlen und dürfen nicht als Minusstunden gebucht werden (§ 615 BGB). Ihr Kollege mit vereinbartem Gleitzeitkonto geht dagegen auf eigenen Wunsch zwei Stunden früher. Das sind zwei Minusstunden, die er später nacharbeitet. Kündigt er mit 6 Minusstunden auf dem Konto, darf der Betrieb bei 15 € Stundenlohn 90 € brutto mit dem letzten Lohn verrechnen.
Häufige Fragen
Wie viele Überstunden sind erlaubt?
Das Arbeitszeitgesetz erlaubt höchstens 10 Stunden pro Werktag und im Schnitt von 6 Monaten 48 Stunden pro Woche, Überstunden eingerechnet. Wer 40 Stunden Soll hat, kann also im Schnitt bis zu 8 Überstunden pro Woche leisten, in einzelnen Wochen bis zu 20.
Muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen?
Ja, wenn er sie angeordnet, gebilligt oder geduldet hat und nichts Wirksames anderes vereinbart ist (§ 612 BGB). Ausnahmen: eine klar begrenzte Pauschalklausel, Freizeitausgleich über ein Arbeitszeitkonto oder in der Regel ein Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze.
Sind Überstunden steuerfrei?
Nein, Stand 3. November 2026 nicht. Überstundenvergütung und Zuschläge sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die im Koalitionsvertrag geplante Steuerfreiheit für Mehrarbeitszuschläge ist nicht beschlossen.
Wie berechne ich meine Überstunden?
Gearbeitete Stunden minus Soll laut Vertrag. Für einen Monat nehmen Sie das Wochensoll mal 4,33. Beispiel: 40 Wochenstunden ergeben 173,33 Stunden im Monat, bei 180 gearbeiteten Stunden sind das 6,67 Überstunden.
Bekommen Teilzeitkräfte Überstundenzuschläge?
Wenn der Betrieb Zuschläge zahlt, ja, und zwar in der Regel ab der ersten Stunde über der eigenen Teilzeit. Eine Regel, die Zuschläge erst ab Vollzeit zahlt, benachteiligt Teilzeitkräfte (BAG, 5. Dezember 2024, 8 AZR 370/20).
Kann ich mir Überstunden auszahlen lassen?
Ist nichts vereinbart, sind Überstunden ohnehin zu bezahlen. Sieht der Vertrag Freizeitausgleich vor, besteht kein Anspruch auf Auszahlung, außer das Arbeitsverhältnis endet und das Guthaben lässt sich nicht mehr abbauen.
Darf der Arbeitgeber Minusstunden vom Lohn abziehen?
Nur wenn ein Arbeitszeitkonto vereinbart ist und Sie die Minusstunden selbst veranlasst haben, etwa durch früheres Gehen bei Gleitzeit. Dann darf ein Minus spätestens beim Ausscheiden mit dem Lohn verrechnet werden. Hat der Betrieb keine Arbeit für Sie oder schickt Sie nach Hause, trägt er das Risiko und muss den vollen Lohn zahlen (§ 615 BGB).
Quellen
- § 612 BGB, § 241 BGB, § 195 BGB, § 615 BGB, § 3 ArbZG, § 2 MiLoG, § 4 TzBfG, abgerufen am 3. November 2026
- § 207 SGB IX, § 4 MuSchG, § 8 JArbSchG, § 17 BBiG, § 87 BetrVG, § 3b EStG, abgerufen am 3. November 2026
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 5. Dezember 2024, 8 AZR 370/20; EuGH, Urteil vom 29. Juli 2024, C-184/22 und C-185/22
- Minusstunden: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. Januar 2011, 5 AZR 819/09; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2000, 5 AZR 334/99 (negatives Zeitkonto als Vorschuss); § 2 EFZG, § 3 EFZG, § 1 MiLoG, abgerufen am 3. November 2026
- Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 4. Mai 2022, 5 AZR 359/21 (Darlegungslast); Urteil vom 3. Dezember 2002, 9 AZR 462/01 (Mehrarbeit); Urteil vom 22. Februar 2012, 5 AZR 765/10; Urteil vom 16. Mai 2012, 5 AZR 331/11; Urteil vom 1. September 2010, 5 AZR 517/09; Urteil vom 18. September 2018, 9 AZR 162/18
- Deutsche Rentenversicherung: Sozialversicherungsrechengrößen 2026, abgerufen am 3. November 2026
- Steuerfreie Überstundenzuschläge: Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom April 2025; Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 12. September 2025 (nicht amtlich veröffentlicht, Inhalt laut Fachberichten); Regierungsentwurf zur Aktivrente vom 15. Oktober 2025; Stand des Verfahrens laut Fachberichten vom 10. und 12. Oktober 2026
- Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug ab 2025: Steuernews, Beitrag vom 30. Januar 2026
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