Sonntags- und Feiertagszuschlag: Anspruch, steuerfreie Sätze und Rechner

Einen Feiertagszuschlag oder Sonntagszuschlag schreibt kein Gesetz vor, steuerlich ist er aber stark begünstigt. Rechnen Sie hier aus, wie viel davon steuer- und beitragsfrei bleibt, und lesen Sie darunter, wann ein Anspruch besteht und welche Feiertage in Ihrem Bundesland zählen.

  • Rechtslage geprüft am 3. November 2026
  • keine Rechts- oder Steuerberatung
Art des Tages

Bei „Stunden“ können Sie einen Tag oder die Summe eines Monats eintragen, etwa alle Sonntagsstunden im November. Am 24. und 31. Dezember zählen nur die Stunden ab 14 Uhr. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, wählen Sie Feiertag. Nachtzuschläge rechnet der Nachtzuschlag-Rechner.

Ihr Zuschlag

64,00 €

Sonntagszuschlag für 8 Std.

      50 %Sonntagszuschlag steuerfrei, § 3b EStG
      125 %an Feiertagen und am 31. Dezember ab 14 Uhr
      150 %24.12. ab 14 Uhr, 25. und 26.12., 1. Mai
      25 €Stundenlohn, bis zu dem Zuschläge beitragsfrei sind

      Gibt es einen Anspruch auf Sonntagszuschlag?

      Nein, nicht aus dem Gesetz. Das Arbeitszeitgesetz verbietet die Arbeit an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich (§ 9 ArbZG) und erlaubt sie nur in bestimmten Bereichen, etwa in Krankenhäusern, Pflege, Gastronomie, Verkehr oder Bewachung (§ 10 ArbZG). Als Ausgleich sieht es freie Tage vor, aber kein Geld. Das unterscheidet Sonntag und Feiertag von der Nacht: Für Nachtarbeit verlangt § 6 Abs. 5 ArbZG einen Ausgleich, mehr dazu im Ratgeber Nachtzuschlag.

      Ersatzruhetag

      Wer an einem Sonntag arbeitet, bekommt innerhalb von zwei Wochen einen freien Ersatztag. Bei Arbeit an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, innerhalb von acht Wochen (§ 11 Abs. 3 ArbZG).

      15 freie Sonntage

      Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Abs. 1 ArbZG). Ein Tarifvertrag kann das etwa für Krankenhäuser und Gaststätten auf zehn verringern (§ 12 ArbZG).

      Zuschlag nur per Vereinbarung

      Ein Anspruch entsteht durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder betriebliche Übung, also wenn Sie über längere Zeit vorbehaltlos einen Zuschlag zahlen. Teilzeitkräfte und Aushilfen dürfen dabei nicht schlechter gestellt werden (§ 4 TzBfG).

      Feiertagslohn ist etwas anderes

      Fällt die Arbeit wegen eines Feiertags aus, zahlen Sie den normalen Lohn weiter (§ 2 EFZG). Das ist kein Zuschlag, sondern Entgeltfortzahlung, und sie ist voll steuer- und beitragspflichtig.

      Wie hoch Tarifverträge gehen, zeigt der öffentliche Dienst: Nach § 8 TVöD gibt es für Sonntagsarbeit 25 %, für Feiertagsarbeit 135 % ohne und 35 % mit Freizeitausgleich, für den 24. und 31. Dezember ab 6 Uhr 35 %. Ohne Tarifvertrag legen Sie den Satz selbst fest. Bis 50 % am Sonntag bleibt er vollständig steuerfrei, solange der Stundenlohn 50 € nicht übersteigt.

      Feiertagszuschlag und Sonntagszuschlag steuerfrei: die Sätze

      Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis zu festen Prozentsätzen des Grundlohns steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt werden (§ 3b EStG). Grundlohn ist der laufende Stundenlohn für die regelmäßige Arbeitszeit, höchstens 50 €.

      Arbeit amsteuerfrei bis
      Sonntag, 0 bis 24 Uhr50 %
      gesetzlichen Feiertag und 31. Dezember ab 14 Uhr125 %
      24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember, 1. Mai150 %
      Folgetag 0 bis 4 Uhr, wenn die Schicht vor Mitternacht begannwie Vortag
      Nacht 20 bis 6 Uhr, zusätzlich25 bzw. 40 %
      • Zuschlag kommt zum Grundlohn hinzu
      • nur für tatsächlich gearbeitete Stunden
      • Stunden einzeln nachweisbar, keine Pauschale
      • Feiertage nach dem Ort der Arbeitsstätte

      In der Sozialversicherung liegt die Grenze niedriger: Beitragsfrei ist der Zuschlag nur, soweit er auf höchstens 25 € Stundenlohn berechnet wird (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV). Zahlen Sie Zuschläge bei Urlaub oder Krankheit weiter, sind sie voll steuer- und beitragspflichtig, weil nicht gearbeitet wurde. Pauschale Monatszulagen für Wochenendarbeit sind nur steuerfrei, wenn sie als Abschlag gezahlt und später mit den einzeln erfassten Stunden abgerechnet werden (R 3b LStR).

      Beispiel Café

      Eine Servicekraft arbeitet am Sonntag 7 Stunden für 15 € pro Stunde, der Vertrag sieht 50 % Sonntagszuschlag vor. Zuschlag: 7 × 15 € × 50 % = 52,50 €, vollständig steuer- und beitragsfrei. Bei einer Minijobberin zählt der Betrag auch nicht zur Verdienstgrenze von 603 €.

      Beispiel Pflegedienst

      Eine Pflegefachkraft mit 22 € Stundenlohn arbeitet am 25. Dezember 8 Stunden, der Haustarif zahlt 135 %. Zuschlag: 8 × 22 € × 135 % = 237,60 €. Steuerfrei wären bis 150 %, der ganze Betrag bleibt also steuer- und beitragsfrei. Am 3. Oktober wären bei gleichem Tarif nur 125 % steuerfrei (220,00 €), die übrigen 17,60 € sind steuer- und beitragspflichtig.

      Beispiel Notdienst

      Ein Meister im Heizungsbau mit 32 € Stundenlohn hat am Ostermontag 5 Stunden Notdienst, der Vertrag zahlt 100 %. Zuschlag: 160,00 €, steuerfrei, weil 100 % unter 125 % liegen. Beitragsfrei sind aber nur 5 × 25 € × 100 % = 125,00 €, für 35,00 € fallen Sozialversicherungsbeiträge an.

      Wenn Sonntag, Feiertag und Nacht zusammentreffen

      Arbeitet jemand in der Nacht von Sonntag auf Montag, dürfen Nacht- und Sonntagssatz zusammengerechnet werden. Anders bei Sonntag und Feiertag: § 3b Abs. 1 Nr. 2 EStG gewährt die 50 % für Sonntagsarbeit nur „vorbehaltlich“ der Feiertagssätze. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, gilt deshalb der Feiertagssatz allein. 2027 betrifft das unter anderem den 3. Oktober, den 31. Oktober und den 26. Dezember.

      Sonntag, 20 bis 24 Uhrbis 50 % plus 25 % Nacht, zusammen 75 % steuerfrei
      Montag, 0 bis 4 Uhrbei Schichtbeginn vor Mitternacht 50 % Sonntag plus 40 % Nacht, zusammen 90 %
      Feiertag in der Nacht125 bzw. 150 % plus 25 oder 40 % Nacht
      Feiertag am Sonntagnur 125 bzw. 150 %, kein zusätzlicher Sonntagssatz
      Beispiel Nachtdienst

      Nachtdienst im Pflegeheim von Sonntag 22 Uhr bis Montag 6 Uhr, 18 € Stundenlohn. Der Vertrag zahlt 25 % Nachtzuschlag für alle 8 Stunden (36,00 €) und 50 % Sonntagszuschlag für die zwei Stunden bis Mitternacht (18,00 €). Beide Zuschläge sind vollständig steuerfrei. Würde der Vertrag den Sonntagszuschlag auch für 0 bis 4 Uhr zahlen, wären weitere 36,00 € steuerfrei, weil die Schicht vor Mitternacht begann (§ 3b Abs. 3 EStG).

      Gesetzliche Feiertage 2027 nach Bundesland

      Welcher Tag ein Feiertag ist, bestimmt das Recht am Ort der Arbeitsstätte (§ 3b Abs. 2 EStG). Neun Feiertage gelten bundesweit, die übrigen nur in einzelnen Ländern. In diesem Jahr folgen noch der Buß- und Bettag am 18. November 2026 (nur Sachsen) und die Weihnachtstage. Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage, ab 14 Uhr gelten aber die erhöhten steuerfreien Sätze.

      Feiertag 2027gilt in
      Neujahr, Fr 1.1.bundesweit
      Heilige Drei Könige, Mi 6.1.BW, BY, ST
      Frauentag, Mo 8.3.BE, MV
      Karfreitag, Fr 26.3.bundesweit
      Ostersonntag, So 28.3.BB
      Ostermontag, Mo 29.3.bundesweit
      Tag der Arbeit, Sa 1.5.bundesweit, 150 %
      Christi Himmelfahrt, Do 6.5.bundesweit
      Pfingstsonntag, So 16.5.BB
      Pfingstmontag, Mo 17.5.bundesweit
      Fronleichnam, Do 27.5.BW, BY, HE, NW, RP, SL, teils SN und TH
      Augsburger Friedensfest, So 8.8.nur Stadt Augsburg
      Mariä Himmelfahrt, So 15.8.SL, teils BY
      Weltkindertag, Mo 20.9.TH
      Tag der Deutschen Einheit, So 3.10.bundesweit
      Reformationstag, So 31.10.BB, HB, HH, MV, NI, SN, ST, SH, TH
      Allerheiligen, Mo 1.11.BW, BY, NW, RP, SL
      Buß- und Bettag, Mi 17.11.SN
      1. und 2. Weihnachtstag, Sa/So 25./26.12.bundesweit, 150 %

      BW Baden-Württemberg, BY Bayern, BE Berlin, BB Brandenburg, HB Bremen, HH Hamburg, HE Hessen, MV Mecklenburg-Vorpommern, NI Niedersachsen, NW Nordrhein-Westfalen, RP Rheinland-Pfalz, SL Saarland, SN Sachsen, ST Sachsen-Anhalt, SH Schleswig-Holstein, TH Thüringen. Fronleichnam gilt in Sachsen und Thüringen nur in einzelnen Gemeinden, Mariä Himmelfahrt in Bayern nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung.

      Ostersonntag und Pfingstsonntag sind nur in Brandenburg ausdrücklich gesetzliche Feiertage. In den anderen Ländern gilt für diese Tage der Sonntagssatz. Das Bundesarbeitsgericht hat das für einen tariflichen Feiertagszuschlag in Sachsen-Anhalt bestätigt (Urteil vom 17. August 2011, 10 AZR 347/10).

      Minijob, Urlaub und Abrechnung

      Minijob

      Steuerfreie Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge zählen laut Minijob-Zentrale nicht zum Verdienst im Minijob, solange der Stundenlohn höchstens 25 € beträgt. Sie können also über die 603 € hinaus gezahlt werden. Mehr dazu unter Minijob und Arbeitszeit.

      Urlaub und Krankheit

      Zuschläge, die Sie während Urlaub oder Krankheit weiterzahlen, etwa weil jemand regelmäßig sonntags arbeitet, sind steuerpflichtig. Beim Minijob zählen sie dann zum Verdienst.

      Stunden nachweisen

      Steuerfrei bleibt nur, was durch eine Aufstellung der tatsächlich geleisteten Sonntags- und Feiertagsstunden belegt ist. Am einfachsten liefert sie eine Zeiterfassung.

      Mindestlohn

      Steuerfrei ist ein Zuschlag nur, wenn er zusätzlich zum Grundlohn gezahlt wird. Prüfen Sie außerdem, ob der Grundlohn selbst den Mindestlohn erreicht: 13,90 € pro Stunde, ab Januar 2027 14,60 €.

      Häufige Fragen

      Wie viel Feiertagszuschlag ist Pflicht?

      Gesetzlich keiner. Pflicht ist nur ein Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen, wenn der Feiertag auf einen Werktag fällt. Wie hoch ein Feiertagszuschlag ist, regeln Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag, im TVöD etwa 135 % ohne Freizeitausgleich.

      Ist der Sonntagszuschlag steuerfrei?

      Ja, bis 50 % des Grundlohns, gerechnet mit höchstens 50 € Stundenlohn (§ 3b EStG). Sozialversicherungsfrei ist er nur bis 25 € Stundenlohn. Voraussetzung ist, dass wirklich gearbeitet wurde und der Zuschlag zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt wird.

      Wie hoch ist der steuerfreie Zuschlag an Weihnachten und Silvester?

      Am 24. Dezember ab 14 Uhr sowie am 25. und 26. Dezember bis 150 %, am 31. Dezember ab 14 Uhr bis 125 %. Vor 14 Uhr sind Heiligabend und Silvester normale Werktage, es sei denn, sie fallen auf einen Sonntag.

      Wie berechne ich den Sonntagszuschlag?

      Stundenlohn mal Zuschlagssatz mal Stunden am Sonntag. Bei 16 €, 50 % und 8 Stunden sind das 16 × 0,5 × 8 = 64 €. Der Rechner oben zeigt zusätzlich, welcher Teil steuer- und beitragsfrei ist.

      Bekommen Minijobber Sonntagszuschlag?

      Nur wenn er vereinbart ist oder vergleichbare Vollzeitkräfte ihn bekommen (§ 4 TzBfG). Steuerfreie Zuschläge zählen nicht zur Minijob-Grenze von 603 €, solange der Stundenlohn höchstens 25 € beträgt.

      Gilt Ostersonntag als Feiertag?

      Nur in Brandenburg, dort sind Oster- und Pfingstsonntag ausdrücklich gesetzliche Feiertage. In den übrigen Ländern sind sie steuerlich normale Sonntage, steuerfrei sind dann bis 50 % statt 125 %.

      Quellen

      Diese Seite und der Rechner geben einen Überblick und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichende Regeln enthalten.

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