Minijob-Arbeitszeit 2026: Wie viele Stunden sind möglich?
Für den Minijob gibt es keine Stundengrenze, sondern eine Verdienstgrenze. Seit 1. Januar 2026 liegt sie bei 603 Euro im Monat, der Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Die höchstmögliche Arbeitszeit hängt deshalb vom Stundenlohn ab:
| Stundenlohn | höchstens pro Monat | etwa pro Woche |
|---|---|---|
| 13,90 € (Mindestlohn) | 43,4 Std. | 10,0 Std. |
| 15,00 € | 40,2 Std. | 9,3 Std. |
| 16,00 € | 37,7 Std. | 8,7 Std. |
| 18,00 € | 33,5 Std. | 7,7 Std. |
| 20,00 € | 30,2 Std. | 7,0 Std. |
Eine Aushilfe im Café bekommt 14,50 € pro Stunde. 603 € geteilt durch 14,50 € ergibt 41,6 Stunden im Monat. Vereinbart das Café 9 Stunden pro Woche, sind das im Schnitt 39 Stunden im Monat (9 × 52 Wochen ÷ 12) und 565,50 € Lohn. Es bleibt Luft für eine zusätzliche Schicht, ohne dass die Grenze reißt.
Ab 1. Januar 2027 steigen der Mindestlohn auf 14,60 Euro und die Grenze auf 633 Euro. Die Stundenzahl beim Mindestlohn bleibt mit 43,4 Stunden im Monat praktisch gleich. Wer mehr als den Mindestlohn zahlt, sollte zum Jahreswechsel trotzdem nachrechnen.
Schwankende Stunden und Jahresgrenze
Die 603 Euro müssen nicht in jedem Monat genau eingehalten werden. Entscheidend ist der Durchschnitt: Über das Jahr darf der Verdienst höchstens 7.236 Euro betragen.
Planbare Schwankungen
Im Dezember mehr, im Januar weniger ist in Ordnung, solange der Jahresverdienst 7.236 Euro nicht übersteigt. Bei extremen Schwankungen, etwa wenige Monate Vollzeit und sonst kaum Arbeit, liegt laut Minijob-Zentrale kein Minijob vor.
Unvorhersehbare Vertretung
Springt die Aushilfe für eine kranke Kollegin ein, darf sie in bis zu zwei Monaten im Jahr mehr verdienen, höchstens das Doppelte der Grenze, also 1.206 Euro im Monat (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Saisonale Mehrarbeit wie das Weihnachtsgeschäft zählt nicht dazu, weil sie planbar ist.
Aufzeichnungspflicht nach § 17 MiLoG
Für Minijobs gilt eine strengere Aufzeichnungspflicht als für normale Arbeitsverhältnisse. Der Zoll prüft sie bei Kontrollen nach dem Mindestlohngesetz.
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Damit lässt sich nachprüfen, ob der Mindestlohn für jede Stunde gezahlt wurde.
Spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertags nach dem Arbeitstag. Für die Schicht am Montag also bis Montag der Folgewoche.
Mindestens zwei Jahre aufbewahren. Die Form ist frei: Papier, Excel oder App.
Minijobs in Privathaushalten nach § 8a SGB IV, etwa die Haushaltshilfe, sind von der Pflicht ausgenommen.
Wer Aufzeichnungen nicht, falsch, unvollständig oder zu spät erstellt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro (§ 21 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 3 MiLoG). Für den Anfang reicht unsere Stundenzettel-Vorlage, bei mehreren Aushilfen spart eine Zeiterfassungs-App das Abtippen. Was für alle anderen Beschäftigten gilt, steht im Ratgeber Zeiterfassungspflicht.
Die Falle: Arbeit auf Abruf ohne feste Stunden
Viele Minijob-Verträge sagen nur „nach Bedarf“ oder „auf Abruf“. Genau das ist gefährlich. Nach § 12 Abs. 1 TzBfG muss eine Vereinbarung über Arbeit auf Abruf eine bestimmte Wochenarbeitszeit festlegen. Fehlt sie, gelten 20 Stunden pro Woche als vereinbart. Das Bundesarbeitsgericht hat das am 18. Oktober 2023 bestätigt (5 AZR 22/23). Wie viel tatsächlich abgerufen wurde, spielt dabei kaum eine Rolle.
20 Stunden × 13,90 € × 4,33 Wochen ergeben 1.203,74 € im Monat. Das ist doppelt so viel wie die Minijob-Grenze. In der Sozialversicherung zählt der Lohn, auf den ein Anspruch besteht, nicht nur der tatsächlich gezahlte. Stellt die Rentenversicherung das bei einer Betriebsprüfung fest, droht die Einstufung als versicherungspflichtige Beschäftigung, und Beiträge können nachgefordert werden.
Die Lösung ist einfach: Schreiben Sie eine feste Stundenzahl in den Vertrag. Bei vereinbarter Mindestarbeitszeit dürfen Sie bis zu 25 Prozent mehr abrufen, bei vereinbarter Höchstarbeitszeit bis zu 20 Prozent weniger (§ 12 Abs. 2 TzBfG). Bei einem Minijob muss auch die Obergrenze unter 603 Euro bleiben.
Wochenstunden festlegen
Bei 15 € Stundenlohn und einer Mindestarbeitszeit von 8 Stunden pro Woche dürften Sie bis 10 Stunden abrufen. Das wären im Schnitt bis zu 650 € im Monat und damit zu viel. Mit 7 Stunden Mindestarbeitszeit bleibt auch der volle Spielraum unter der Grenze (8,75 Stunden, rund 569 €).
Zeitrahmen bestimmen
Legen Sie fest, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten abgerufen werden kann, etwa Montag bis Samstag zwischen 8 und 20 Uhr (§ 12 Abs. 3 TzBfG).
Vier Tage vorher Bescheid geben
Die Aushilfe muss nur kommen, wenn sie die Lage der Arbeitszeit mindestens vier Tage im Voraus erfahren hat. Ist keine tägliche Dauer vereinbart, müssen jeweils mindestens drei Stunden am Stück abgerufen werden.
Stunden im Blick behalten
Monatlich die Summe prüfen, damit der Jahresverdienst unter 7.236 Euro bleibt. Ein Stundenzettel oder eine App zeigt das sofort.
Urlaub, Krankheit und Feiertage im Minijob
Minijobber sind Teilzeitbeschäftigte mit denselben Rechten wie alle anderen. Sie dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte (§ 4 TzBfG).
Bezahlter Urlaub
Gesetzlich mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche (§ 3 BUrlG), umgerechnet auf die eigenen Arbeitstage. Bei zwei Arbeitstagen pro Woche sind das 24 × 2 ÷ 6 = 8 Urlaubstage. Bekommen Vollzeitkräfte mehr Urlaub, steht der Aushilfe anteilig ebenso viel zu.
Lohn bei Krankheit
Nach vier Wochen Beschäftigung bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung (§ 3 EFZG). Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten bekommen 80 Prozent davon über die Umlage U1 von der Minijob-Zentrale erstattet. Der Umlagesatz liegt 2026 bei 0,8 Prozent.
Feiertage
Fällt ein Feiertag auf einen Tag, an dem die Aushilfe sonst gearbeitet hätte, wird der Lohn trotzdem gezahlt (§ 2 EFZG). Bei Arbeit auf Abruf zählt der Durchschnitt der letzten drei Monate (§ 12 Abs. 5 TzBfG).
Pausen und Höchstarbeitszeit gelten auch im Minijob
Das Arbeitszeitgesetz kennt keine Ausnahme für Minijobs. Wer mehr als sechs Stunden am Stück arbeitet, braucht 30 Minuten Pause, und zwischen zwei Schichten müssen elf Stunden Ruhe liegen. Details stehen im Ratgeber Pausenregelung.
Besonders wichtig bei einem Nebenjob: Arbeitszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengerechnet (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Wer tagsüber acht Stunden im Hauptjob arbeitet, darf abends höchstens noch zwei Stunden im Minijob arbeiten, denn mehr als zehn Stunden am Tag sind nicht erlaubt (§ 3 ArbZG). Fragen Sie bei Aushilfen mit Hauptjob deshalb nach den Arbeitszeiten dort.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden darf ich im Minijob 2026 arbeiten?
So viele, dass Sie im Monat nicht mehr als 603 Euro verdienen. Beim Mindestlohn von 13,90 Euro sind das höchstens rund 43 Stunden im Monat. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger, bei 16 Euro etwa 37,7 Stunden.
Wie viele Stunden pro Woche sind im Minijob erlaubt?
Beim Mindestlohn etwa 10 Stunden pro Woche. Die Minijob-Grenze ist genau so berechnet: zehn Wochenstunden zum Mindestlohn, mal 13 Wochen, geteilt durch 3 Monate.
Was passiert, wenn ich im Minijob mehr als 603 Euro verdiene?
Einzelne Monate über 603 Euro sind erlaubt, solange der Jahresverdienst 7.236 Euro nicht übersteigt. Unvorhersehbar, etwa bei einer Krankheitsvertretung, darf die Grenze in bis zu zwei Monaten im Jahr bis 1.206 Euro überschritten werden. Liegt der Verdienst dauerhaft darüber, wird daraus ein sozialversicherungspflichtiger Midijob.
Müssen Minijobber ihre Arbeitszeit aufschreiben?
Ja. Der Arbeitgeber muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens nach sieben Tagen aufzeichnen und zwei Jahre aufbewahren (§ 17 MiLoG). Er darf das an die Aushilfe übertragen, bleibt aber verantwortlich. Ausgenommen sind Minijobs in Privathaushalten.
Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung?
Ja. Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, auf Lohnfortzahlung bei Krankheit nach vier Wochen Beschäftigung und auf Bezahlung an Feiertagen, die auf einen Arbeitstag fallen.
Was ändert sich 2027 im Minijob?
Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro und die Minijob-Grenze auf 633 Euro. Beim Mindestlohn bleiben es rund 43 Stunden im Monat.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf 603 Euro (Mindestlohn 13,90 € und 14,60 € ab 2027), abgerufen am 3. November 2026
- Minijob-Zentrale: Darf ich in meinem Minijob mehr als 603 Euro verdienen?, abgerufen am 3. November 2026
- Minijob-Zentrale: Minijob-Beiträge 2026, Umlage U1, abgerufen am 3. November 2026
- § 8 SGB IV, § 17 MiLoG, § 21 MiLoG, abgerufen am 3. November 2026
- § 4 TzBfG, § 12 TzBfG, abgerufen am 3. November 2026
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Oktober 2023, 5 AZR 22/23, abgerufen am 3. November 2026
- § 3 BUrlG, § 2 EFZG, § 3 EFZG, § 2 ArbZG, abgerufen am 3. November 2026
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