So funktioniert Gleitzeit: Kernzeit und Gleitspanne
Gleitzeit teilt den Tag in feste und freie Abschnitte. In der Kernzeit müssen alle anwesend sein, davor und danach liegt die Gleitspanne, in der jeder selbst entscheidet, wann er kommt und geht. Wer an einem Tag länger bleibt, baut Plusstunden auf, wer früher geht, Minusstunden. Ein typischer Tag in einem Büro oder einer Praxisverwaltung:
- 06:30 UhrGleitspanne beginntfrühester Arbeitsbeginn
- 09:00 UhrKernzeit beginntab jetzt sind alle da
- 14:00 UhrKernzeit endetGehen ist ab jetzt frei
- 19:00 UhrGleitspanne endetspätester Feierabend
Einfache Gleitzeit
Nur die Lage verschiebt sich, die Dauer bleibt. Wer um 7 Uhr anfängt, geht nach 8 Stunden plus Pause. Ein Zeitkonto ist nicht nötig.
Qualifizierte Gleitzeit
Lage und Dauer sind frei. Die Stunden pro Tag schwanken, Plus und Minus laufen auf ein Gleitzeitkonto. Das ist das übliche Modell.
Funktionszeit statt Kernzeit
Keine Anwesenheitspflicht für jede Person. Das Team sorgt nur dafür, dass zu bestimmten Zeiten jemand erreichbar ist, etwa die Praxisanmeldung von 8 bis 18 Uhr.
Das Gleitzeitkonto: Plus, Minus und Grenzen
Auf dem Gleitzeitkonto steht die Differenz zwischen Soll- und Ist-Zeit. Damit es nicht ausufert, legen Betriebe eine Obergrenze und eine Untergrenze fest und einen Zeitraum, in dem das Konto wieder ausgeglichen sein soll. Verbreitet sind Ampelkonten: Im grünen Bereich regelt jeder selbst, ab Gelb wird gegengesteuert, bei Rot muss die Leitung handeln. So sieht eine Woche bei 8 Stunden Soll pro Tag aus:
| Tag und Zeit | Arbeit | Konto |
|---|---|---|
| Übertrag aus der Vorwoche | – | +6:00 |
| Mo 7:00 bis 16:30, 30 Min. Pause | 9:00 | +7:00 |
| Di 8:30 bis 16:30, 30 Min. Pause | 7:30 | +6:30 |
| Mi 7:30 bis 17:00, 45 Min. Pause | 8:45 | +7:15 |
| Do 9:00 bis 14:00, nur Kernzeit | 5:00 | +4:15 |
| Fr 7:00 bis 15:30, 30 Min. Pause | 8:00 | +4:15 |
Gleitspanne Montag bis Freitag 6:30 bis 19:00 Uhr, Kernzeit 9:00 bis 14:00 Uhr, freitags bis 12:00 Uhr. Soll 8 Stunden pro Tag. Das Konto darf zwischen minus 20 und plus 40 Stunden liegen. Ab plus 25 Stunden spricht die Leitung den Abbau an. Bis zu zwei ganze Gleittage im Monat sind möglich, mit drei Tagen Vorlauf und Freigabe. Ausgleichszeitraum 12 Monate. Angeordnete Überstunden werden getrennt gebucht und nicht gekappt. Höchstens 10 Stunden am Tag, Pausen nach § 4 und 11 Stunden Ruhezeit nach § 5 ArbZG.
Kappung, Minusstunden und Ausscheiden
Viele Gleitzeitregeln lassen Stunden über der Obergrenze verfallen. Gedacht ist das für Zeit, die Beschäftigte selbst bestimmt haben, und ob es im Einzelfall wirksam ist, ist umstritten. Hat der Arbeitgeber die Stunden angeordnet oder geduldet, sind es Überstunden, die auszugleichen oder zu bezahlen sind (§ 612 BGB, siehe Überstunden).
Darf nur verrechnen, wer ein Zeitkonto vereinbart hat. Schickt der Arbeitgeber jemanden mangels Arbeit nach Hause, entstehen keine Minusstunden, der Lohn läuft weiter (§ 615 BGB).
Ein Plus, das nicht mehr abgebaut werden kann, wird ausgezahlt. Bei Konten mit Mindestlohnbezug spätestens im Monat nach dem Ende (§ 2 Abs. 2 MiLoG).
Darf vom letzten Lohn abgezogen werden, wenn die Beschäftigten selbst entschieden haben, weniger zu arbeiten. Dann gilt das Minus als Vorschuss (BAG, 13. Dezember 2000, 5 AZR 334/99).
Gleitzeit regeln: Betriebsvereinbarung oder Vertrag
Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, den Pausen und der Verteilung auf die Wochentage mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Gleitzeit wird dann über eine Betriebsvereinbarung eingeführt. Wird die Zeit elektronisch erfasst, hat er auch dabei mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6). In kleinen Betrieben ohne Betriebsrat genügt eine schriftliche Gleitzeitregel, auf die der Arbeitsvertrag verweist. Hinein gehört:
- Gleitspanne und Kernzeit oder Funktionszeit
- Soll pro Tag oder Woche
- Ober- und Untergrenze des Kontos
- Ausgleichszeitraum und was danach passiert
- Gleittage: wie viele, mit welchem Vorlauf
- Abgrenzung zu angeordneten Überstunden
- wie erfasst und korrigiert wird
- Regel für Krankheit, Urlaub und Ausscheiden
Arbeitszeitkonto: Kurzzeit- und Langzeitkonto
Das Gleitzeitkonto ist die häufigste Form des Arbeitszeitkontos. Daneben gibt es Konten für saisonale Schwankungen, etwa im Garten- und Landschaftsbau oder in der Eisdiele, und Jahresarbeitszeitkonten. Wichtig ist die Unterscheidung nach dem Zweck:
Kurzzeitkonto
Gleitzeit, Saison oder Jahresarbeitszeit. Das Konto gleicht Schwankungen innerhalb von Wochen oder Monaten aus. Der Monatslohn bleibt meist gleich, egal wie viel gerade gearbeitet wird.
Langzeitkonto (Wertguthaben)
Lohn wird angespart, um später bezahlt freigestellt zu werden, etwa für eine Auszeit, Pflege oder einen früheren Ruhestand. Nötig ist eine schriftliche Vereinbarung (§ 7b SGB IV), das Guthaben muss in der Regel gegen Insolvenz gesichert werden (§ 7e SGB IV).
Eine Aushilfe im Café hat 40 Stunden im Monat vereinbart und bekommt jeden Monat denselben Lohn. Arbeitet sie im Sommer mehr, dürfen pro Monat höchstens 20 Plusstunden aufs Konto (50 % von 40). Sie müssen innerhalb von 12 Monaten durch Freizeit oder Bezahlung ausgeglichen werden (§ 2 Abs. 2 MiLoG). Mehr dazu unter Minijob und Arbeitszeit.
Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassungspflicht
Was Vertrauensarbeitszeit bedeutet
- Der Arbeitgeber schreibt nicht vor, wann gearbeitet wird.
- Er kontrolliert Beginn und Ende nicht selbst.
- Gemessen wird am Ergebnis, die vereinbarte Stundenzahl gilt aber weiter.
Was trotzdem gilt
- Beginn, Ende und Dauer müssen erfasst werden (BAG, 13. September 2022, 1 ABR 22/21).
- Das Erfassen darf auf die Beschäftigten übertragen werden, verantwortlich bleibt der Arbeitgeber.
- Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeit gelten unverändert.
Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassung schließen sich also nicht aus. Ohne Erfassung fehlt außerdem der Nachweis, falls jemand später Überstunden geltend macht. Welche Form heute reicht und was der Entwurf zum neuen Arbeitszeitgesetz vorsieht, steht im Ratgeber Zeiterfassungspflicht.
Software für Gleitzeit- und Überstundenkonten
Excel reicht für ein paar Leute, etwa mit unserer Excel-Vorlage zur Zeiterfassung mit Plus-Minus-Spalte. Ab etwa fünf Personen spart eine App Zeit, weil sie den Saldo täglich nachführt und alle ihr Konto selbst sehen. Diese sechs Programme führen laut ihren Preis- und Hilfeseiten ein Stunden- oder Überstundenkonto:
Crewmeister
kleine Teams mit kleinem BudgetEasy 2,00 € pro Person
- Überstundenkontoab Easy
- Tarif Go (1,50 €)ohne Konto
Laut Anbietereinfache Überstundenverwaltung mit Überstundenkonto
Clockodo
Büro, Agenturen, DienstleisterBasic 3,80 € pro Person
- Stundenkontenab Basic
- Sollstundenja
Laut AnbieterStundenkonten und Überstundenverwaltung, kein Dienstplan
clockin
Handwerk, Bau, AußendienstPro 7,20 € pro Person
- Sollzeiten und Kernzeitenalle Pakete
- Stundenkonten im Berichtab Pro
Laut AnbieterKern- und Flexzeiten im Arbeitsplan, Stundenkonto in der App
Papershift
Gastronomie, Handel, Pflegeab 4 € pro Person + 39 € Support
- Soll-Stundenab Core
- Laufender Saldoin der Auswertung
Laut AnbieterStundenkonto mit laufendem Saldo im Mitarbeiterprofil
Planday
Schichtbetriebe, GastronomiePlus 4,99 € pro Person + 25 €
- Überstundenkontenab Plus
- Tarif Starterohne Konto
Laut AnbieterAufbau über Stempeluhr oder Vertragsstunden, Auszahlung wird von Hand gebucht
Shiftbase
kleine SchichtbetriebeBasic 30 € inkl. 6 Personen
- Plus-Minus-Stundenaus Vertragsstunden
- Jahresübertrag, Korrekturja
Laut AnbieterHilfe-Center ordnet die Funktion Basic und Premium zu
Listenpreise netto laut Preisseiten der Anbieter, Stand 2. November 2026. Ordio bietet Zeiterfassung ab dem Paket Plus (129 € pro Standort), ein Stunden- oder Überstundenkonto nennt die Preisseite nicht ausdrücklich. Alle Programme im Detail: Vergleich der Zeiterfassung-Software.
Häufige Fragen
Was ist Gleitzeit?
Ein Arbeitszeitmodell, bei dem Beschäftigte Beginn und Ende ihres Arbeitstags innerhalb einer Gleitspanne selbst wählen. In der Kernzeit müssen alle anwesend sein. Mehr- und Minderstunden werden auf einem Gleitzeitkonto gesammelt.
Wie viele Minusstunden sind bei Gleitzeit erlaubt?
Das Gesetz legt keine Zahl fest. Die Grenze steht in der Betriebsvereinbarung oder Gleitzeitregel, im Mustermodell oben sind es 20 Stunden. Minusstunden darf der Arbeitgeber nur verrechnen, wenn ein Zeitkonto vereinbart ist.
Darf der Arbeitgeber Gleitzeitstunden streichen?
Nur wenn die Gleitzeitregel eine Kappung vorsieht, und auch dann nur für Zeit, die Beschäftigte selbst bestimmt haben. Angeordnete oder geduldete Überstunden darf er nicht einfach streichen, sie sind auszugleichen oder zu bezahlen (§ 612 BGB).
Was passiert mit dem Gleitzeitkonto bei Kündigung?
Ein Guthaben, das bis zum Ende nicht mehr abgebaut werden kann, wird ausgezahlt. Ein Minus darf vom letzten Lohn abgezogen werden, wenn die Beschäftigten selbst entschieden haben, weniger zu arbeiten (BAG, 5 AZR 334/99).
Muss man bei Vertrauensarbeitszeit die Arbeitszeit erfassen?
Ja. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit erfassen, auch bei Vertrauensarbeitszeit. Das Aufschreiben darf an die Beschäftigten übertragen werden.
Was ist ein Arbeitszeitkonto?
Ein Konto, auf dem die Differenz zwischen vereinbarter und tatsächlicher Arbeitszeit gesammelt wird. Kurzzeitkonten wie Gleitzeit gleichen Schwankungen aus, Langzeitkonten (Wertguthaben nach § 7b SGB IV) sparen Zeit für eine spätere Freistellung an.
Quellen
- Arbeitszeitgesetz, §§ 3 bis 5, § 87 BetrVG, § 2 MiLoG, abgerufen am 3. November 2026
- § 7b SGB IV, § 7e SGB IV, § 612 BGB, § 615 BGB, abgerufen am 3. November 2026
- Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022, 1 ABR 22/21; Urteil vom 13. Dezember 2000, 5 AZR 334/99
- Anbieterangaben, abgerufen am 3. November 2026: Crewmeister Preise, Clockodo Preise, clockin Preise und Hilfe zu Soll-, Kern- und Flexzeiten, Papershift Preise und Hilfe zum Stundenkonto, Planday Hilfe zu Überstundenkonten, Shiftbase Hilfe zu Plus-Minus-Stunden, Ordio Preise
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