Schichtsysteme erklärt: 2-, 3-, 4- und 5-Schicht-System mit Beispielplänen

Ein Schichtsystem legt fest, wie viele Gruppen in welchem Rhythmus Früh-, Spät- und Nachtschichten abdecken. Hier sehen Sie die gängigen Modelle mit Beispielplan und Wochenstunden, dazu die Regeln aus dem Arbeitszeitgesetz und die Empfehlungen der Arbeitsmedizin.

  • Stand: 3. November 2026
  • keine Rechtsberatung
168 Std.hat eine Woche rund um die Uhr
21Schichten à 8 Std. pro Woche im Vollkonti-Betrieb
42 Std.pro Woche im 4-Schicht-System
33,6 Std.pro Woche im 5-Schicht-System

Begriffe: Wechselschicht, teilkontinuierlich, Vollkonti

Die Begriffe werden nicht ganz einheitlich benutzt. Diese vier Unterscheidungen helfen bei fast jedem Schichtplan:

Wechselschicht

Die Beschäftigten wechseln regelmäßig zwischen den Schichten, statt immer früh oder immer nachts zu arbeiten. Der TVöD meint damit enger die Arbeit rund um die Uhr an allen Tagen, mit Nachtschicht im Schnitt spätestens nach einem Monat (§ 7 Abs. 1 TVöD).

Diskontinuierlich

Gearbeitet wird vor allem an Werktagen, nachts oder am Wochenende ruht der Betrieb. Typisch ist das 2-Schicht-System oder das 3-Schicht-System von Montag bis Freitag.

Teilkontinuierlich

So nennen viele Betriebe Modelle dazwischen: Tag und Nacht, aber mit Pause am Wochenende, etwa von Sonntag 22 Uhr bis Samstag 22 Uhr. Eine feste Definition gibt es dafür nicht.

Vollkontinuierlich (Vollkonti, Kontischicht)

Rund um die Uhr an 7 Tagen, auch an Sonn- und Feiertagen. Mit 8-Stunden-Schichten sind das 21 Schichten pro Woche. Sonntagsarbeit ist dafür nur in den Bereichen des § 10 ArbZG oder mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde erlaubt.

Schichtsysteme im Überblick

Die Wochenarbeitszeit folgt aus einer einfachen Rechnung: Betriebsstunden pro Woche geteilt durch die Zahl der Gruppen. Gerechnet ist hier mit 8 Stunden Arbeitszeit pro Schicht. Übergaben und Pausen kommen bei der Anwesenheit dazu.

SystemGruppen und RhythmusStd./Woche
2-Schicht, Mo bis Fr2 Gruppen, wöchentlich Früh und Spät40
3-Schicht, Mo bis Fr3 Gruppen, wöchentlich Früh, Spät, Nacht40
4-Schicht, vollkonti4 Gruppen, 2 F, 2 S, 2 N, 2 frei42
5-Schicht, vollkonti5 Gruppen, 2 F, 2 S, 2 N, 4 frei33,6
12 Stunden, vollkonti4 Gruppen, 2 Tag, 2 Nacht, 4 frei42

2-Schicht-System

Früh von 6:00 bis 14:30 Uhr, Spät von 14:00 bis 22:30 Uhr, jeweils mit 30 Minuten Pause und einer halben Stunde Übergabe. Zwei Gruppen wechseln wöchentlich. Das passt für Handel, Produktion ohne Nachtbetrieb oder ambulante Pflege. Es gibt keine Nachtarbeit, und die elf Stunden Ruhezeit sind leicht einzuhalten.

GruppeWoche 1Woche 2
AFrüh, Mo bis FrSpät, Mo bis Fr
BSpät, Mo bis FrFrüh, Mo bis Fr

Wochenstunden: 5 Schichten × 8 Stunden = 40 Stunden. Gewechselt wird am Wochenende, so folgt auf eine Spätschicht nie direkt eine Frühschicht.

3-Schicht-System: 5 oder 7 Tage pro Woche

Drei Schichten pro Tag decken 24 Stunden ab. Von Montag bis Freitag sind das 15 Schichten pro Woche, die drei Gruppen im wöchentlichen Wechsel übernehmen. Damit die Ruhezeit passt, rotiert der Plan vorwärts: erst Früh, dann Spät, dann Nacht.

GruppeWoche 1, 2, 3Std. pro Woche
AFrüh, Spät, Nacht40
BSpät, Nacht, Früh40
CNacht, Früh, Spät40

Je nach Plan beginnt die erste Nachtschicht am Sonntag um 22 Uhr, oder die letzte endet am Samstag um 6 Uhr. Für mehrschichtige Betriebe erlaubt § 9 Abs. 2 ArbZG, Beginn oder Ende der Sonntagsruhe um bis zu sechs Stunden zu verschieben, wenn der Betrieb danach 24 Stunden ruht.

3-Schicht-System an 7 Tagen

Soll der Betrieb auch am Wochenende laufen, fallen 21 Schichten pro Woche an. Mit drei Gruppen wären das 56 Stunden pro Person und Woche. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt im Durchschnitt höchstens 48 Stunden (§ 3 ArbZG: 8 Stunden an 6 Werktagen). Ein 3-Schicht-System an 7 Tagen braucht deshalb mindestens vier Gruppen. Daraus wird das 4- oder 5-Schicht-System.

4-Schicht-System (Vollkonti)

Vier Gruppen arbeiten im Rhythmus von acht Tagen: zwei Frühschichten, zwei Spätschichten, zwei Nachtschichten, zwei Tage frei. Jede Gruppe startet zwei Tage nach der vorigen. So ist jede Schicht an jedem Tag genau einmal besetzt, und eine Gruppe hat frei.

TageFrüh / Spät / Nachtfrei
1 und 2A / D / CB
3 und 4B / A / DC
5 und 6C / B / AD
7 und 8D / C / BA
Wochenstunden

Jede Gruppe arbeitet an 6 von 8 Tagen, also an 5,25 Tagen pro Woche: 5,25 × 8 Stunden = 42 Stunden. Steht im Vertrag eine 40-Stunden-Woche, entstehen 2 Stunden pro Woche zu viel, im Jahr rund 104 Stunden oder 13 Schichten. Diese Stunden gleichen Sie mit Freischichten aus oder bezahlen sie. Nach den zwei Nächten liegen rund 48 Stunden Pause vor der nächsten Frühschicht.

5-Schicht-System: Beispiele

Mit einer fünften Gruppe werden aus zwei freien Tagen vier. Der Rhythmus dauert zehn Tage: 2 Früh, 2 Spät, 2 Nacht, 4 frei. Diesen Plan enthält auch unsere Schichtplan-Vorlage für Excel, dort mit zwei Personen pro Schicht.

TageFrüh / Spät / Nachtfrei
1 und 2A / E / DB, C
3 und 4B / A / EC, D
5 und 6C / B / AD, E
7 und 8D / C / BE, A
9 und 10E / D / CA, B

Wochenstunden: 6 Schichten in 10 Tagen sind 4,2 Schichten pro Woche, also 33,6 Stunden. Liegt die vertragliche Arbeitszeit höher, plant man die Differenz als Zusatzschichten ein, etwa für Urlaubs- und Krankheitsvertretung oder Schulungen. Bei 38 Stunden sind das 4,4 Stunden pro Woche, im Jahr knapp 29 Schichten à 8 Stunden.

12-Stunden-Schichtsystem

Zwei Schichten pro Tag, etwa Tag von 6 bis 18 Uhr und Nacht von 18 bis 6 Uhr, im Rhythmus 2 Tag, 2 Nacht, 4 frei. Vier Gruppen reichen. Pro Woche sind das 3,5 Schichten mit 12 Stunden Anwesenheit, also 42 Stunden. Abzüglich 45 Minuten Pause pro Schicht (§ 4 ArbZG) bleiben rund 39,4 Stunden Arbeitszeit. Viele freie Tage am Stück sind der Vorteil, lange Tage und Nächte der Preis.

Gesetzlich nur 10 Stunden

Mehr als 10 Stunden pro Werktag erlaubt § 3 ArbZG nicht, für Nachtarbeitnehmer gilt dasselbe mit einem Ausgleich auf 8 Stunden im Schnitt eines Monats (§ 6 Abs. 2 ArbZG).

Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung auf seiner Grundlage kann über 10 Stunden gehen, wenn regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1a und 4a ArbZG). Im Durchschnitt von zwölf Monaten bleiben es höchstens 48 Stunden pro Woche (§ 7 Abs. 8).

Genehmigung

Ohne Tarifvertrag kann die Aufsichtsbehörde für kontinuierliche Schichtbetriebe längere Schichten bewilligen, wenn dadurch zusätzliche Freischichten entstehen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG).

Ruhe danach

Nach einer Schicht von mehr als 12 Stunden müssen sofort mindestens 11 Stunden Ruhe folgen (§ 7 Abs. 9 ArbZG). An Sonn- und Feiertagen sind 12 Stunden in Vollkonti-Betrieben per Tarifvertrag möglich (§ 12 Nr. 4).

Ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums vom Juni 2026 will Tarifpartnern eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit erlauben. In Kraft ist davon nichts. Mehr zu Pausen und Ruhezeiten im Ratgeber Pausenregelung.

Vorwärtsrotation und Empfehlungen der Arbeitsmedizin

Wie stark Schichtarbeit Schlaf und Gesundheit belastet, hängt vom Plan ab. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfehlen:

  • vorwärts rotieren: Früh, Spät, Nacht
  • schnell rotieren, wenige Nächte am Stück, höchstens drei
  • nach Nachtschichten mindestens 24, besser 48 Stunden frei
  • Frühschicht nicht zu früh beginnen
  • Nachtschicht möglichst früh enden lassen
  • freie Wochenenden am Stück statt einzelner Tage
  • nicht zu viele Arbeitstage oder 12-Stunden-Schichten am Stück
  • Pläne früh bekannt geben, Wünsche einbeziehen

Diese Empfehlungen sind mehr als Ratschläge, denn § 6 Abs. 1 ArbZG verlangt, die Arbeitszeit von Nacht- und Schichtarbeitnehmern nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen festzulegen. Rückwärts zu rotieren scheitert oft schon an der Ruhezeit: Spät bis 22:30 Uhr und am nächsten Morgen Früh um 6:00 Uhr ergibt nur 7,5 Stunden statt der vorgeschriebenen elf (§ 5 ArbZG).

Nachtarbeit und Sonntag im Schichtbetrieb

Nachtarbeit

Nachtzeit ist von 23 bis 6 Uhr, Nachtarbeit jede Arbeit mit mehr als zwei Stunden davon. Wer normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht leistet, ist Nachtarbeitnehmer (§ 2 ArbZG) und hat Anspruch auf freie Tage oder einen Zuschlag, auf Untersuchungen und unter Umständen auf einen Tagarbeitsplatz. Details im Ratgeber Nachtzuschlag.

Sonntag im Schichtbetrieb

Wer sonntags arbeitet, bekommt innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag, und 15 Sonntage im Jahr müssen frei bleiben (§ 11 ArbZG). Ob ein Zuschlag gezahlt wird und welcher Teil steuerfrei ist, steht unter Sonntags- und Feiertagszuschlag.

Wechselschichtzulage und Schichtzulage

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Wechselschicht- oder Schichtzulage gibt es nicht. Sie steht nur zu, wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag sie vorsehen. Das Arbeitszeitgesetz verlangt lediglich für Nachtarbeit einen Ausgleich durch freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag (§ 6 Abs. 5 ArbZG). Die bekanntesten Regeln stehen in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Sie unterscheiden zwei Fälle:

Wechselschicht (§ 7 Abs. 1 TVöD)

Arbeit nach Schichtplan rund um die Uhr an allen Kalendertagen, in wechselnden Schichten. Im Schnitt kommt spätestens nach einem Monat wieder eine Nachtschicht, also eine Schicht mit mindestens zwei Stunden Arbeit zwischen 21 und 6 Uhr. Typisch: Station im Krankenhaus oder Pflegeheim.

Schicht (§ 7 Abs. 2 TVöD)

Der Beginn der Arbeitszeit wechselt nach Schichtplan um mindestens zwei Stunden, spätestens nach einem Monat, und die Schichten decken eine Spanne von mindestens 13 Stunden ab. Typisch: Früh- und Spätschicht ohne Nacht, etwa 6 bis 14 und 14 bis 22 Uhr.

ZulageTVöD ab Juli 2025TV-L ab Juli 2026
Wechselschicht, monatlich200 €200 €
Wechselschicht im Krankenhaus, monatlich250 €250 €
Wechselschicht, je Stunde1,18 €1,19 €
Schicht, monatlich100 €100 €
Schicht, je Stunde0,59 €0,60 €

Den Monatsbetrag gibt es bei ständiger Wechselschicht- oder Schichtarbeit, also wenn der Arbeitsplatz dauerhaft nach Schichtplan organisiert ist. Wer nur vertretungsweise so arbeitet, bekommt den Stundensatz. Den Krankenhaus-Satz zahlt der TVöD auch in Pflege- und Betreuungseinrichtungen, der TV-L an Krankenhäusern und Unikliniken für das nichtärztliche Personal. Im TVöD regeln § 8 Abs. 5 und 6 die Zulagen, für Krankenhäuser § 50 Abs. 2 BT-K, für Pflege- und Betreuungseinrichtungen § 49a Abs. 2 BT-B. Ab 2027 sollen die Beträge im TVöD mit den Tariferhöhungen steigen. Andere Tarifverträge und kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien haben eigene Beträge.

Zulage: steuerpflichtig

Wechselschicht- und Schichtzulagen sind normaler Arbeitslohn und voll lohnsteuer- und beitragspflichtig. Eine regelmäßig gezahlte Wechselschichtzulage gehört zum Grundlohn, auch soweit sie auf Nachtstunden entfällt (BFH, 7. Juli 2005, IX R 81/98).

Zuschlag: teilweise steuerfrei

Steuerfrei sind nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit: bis 25 % des Grundlohns nachts von 20 bis 6 Uhr, 50 % sonntags, 125 bis 150 % an Feiertagen (§ 3b EStG). Mehr unter Nachtzuschlag und Sonntagszuschlag.

Beispiel Pflegeheim im TVöD

Eine Pflegefachkraft arbeitet ständig im Wechsel Früh, Spät und Nacht an allen Wochentagen. Sie bekommt 250 € Wechselschichtzulage im Monat, voll steuer- und beitragspflichtig. Für ihre Nachtstunden kommt der tarifliche Nachtzuschlag dazu. Nur dieser Zuschlag kann nach § 3b EStG steuerfrei sein, in der Sozialversicherung nur bis zu einem Grundlohn von 25 € pro Stunde.

Häufige Fragen

Was ist ein Schichtsystem?

Ein Schichtsystem regelt, in welchen Schichten ein Betrieb arbeitet, wie viele Gruppen es gibt und in welchem Rhythmus sie wechseln. Daraus ergeben sich die Wochenstunden jeder Person.

Was ist ein vollkontinuierliches Schichtsystem?

Ein Betrieb, der rund um die Uhr an allen sieben Tagen läuft, auch an Sonn- und Feiertagen. Mit 8-Stunden-Schichten fallen 21 Schichten pro Woche an. Kurz heißt das Vollkonti oder Kontischicht.

Wie funktioniert das 3-Schicht-System an 7 Tagen pro Woche?

Früh, Spät und Nacht an allen sieben Tagen brauchen mindestens vier Gruppen, sonst kämen 56 Stunden pro Woche zusammen. Mit vier Gruppen sind es 42 Stunden, mit fünf Gruppen 33,6 Stunden pro Woche.

Wie viele Stunden arbeitet man im 4-Schicht-System?

Bei 8-Stunden-Schichten im Rhythmus 2 Früh, 2 Spät, 2 Nacht, 2 frei sind es 42 Stunden pro Woche. Liegt die vertragliche Arbeitszeit darunter, werden die zusätzlichen Stunden meist mit Freischichten ausgeglichen.

Was ist der Unterschied zwischen Schichtarbeit und Wechselschicht?

Schichtarbeit heißt nur, dass zu verschiedenen Zeiten gearbeitet wird. Bei Wechselschicht wechseln dieselben Personen regelmäßig zwischen Früh-, Spät- und Nachtschicht. Im TVöD gilt als Wechselschicht nur die Arbeit rund um die Uhr an allen Tagen mit regelmäßiger Nachtschicht.

Sind 12-Stunden-Schichten erlaubt?

Nur mit Ausnahme. Das Gesetz erlaubt höchstens 10 Stunden pro Werktag. Länger geht es per Tarifvertrag, wenn viel Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst anfällt, oder mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde für kontinuierliche Schichtbetriebe (§§ 7 und 15 ArbZG).

Wie hoch ist die Wechselschichtzulage?

Gesetzlich gibt es keine. Im TVöD sind es seit 1. Juli 2025 bei ständiger Wechselschicht 200 € im Monat, in Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen 250 €, im TV-L seit 1. Juli 2026 ebenfalls 200 € bzw. 250 €. Die Zulage ist voll steuer- und beitragspflichtig, steuerfrei sind nur Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.

Ist Samstagsarbeit zuschlagspflichtig?

Nein, gesetzlich nicht. Der Samstag ist rechtlich ein normaler Werktag (so etwa § 3 Abs. 2 BUrlG). Einen Zuschlag gibt es nur aus Tarif- oder Arbeitsvertrag, im TVöD und TV-L zum Beispiel 20 % für Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, aber nicht, wenn sie im Rahmen von Schicht- oder Wechselschichtarbeit anfällt. Steuerfrei ist ein Zuschlag am Samstag nur für Nachtstunden ab 20 Uhr (§ 3b EStG).

Quellen

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichende Regeln enthalten. Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei Schichtplänen mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).

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