Pausenregelung: gesetzliche Pausenzeiten und Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz

Die gesetzlichen Pausenzeiten sind kurz geregelt: 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden Arbeit, 45 Minuten bei mehr als neun. Hier steht, wie Sie Pausen richtig legen und aufteilen, wie viel Ruhezeit zwischen zwei Schichten liegen muss und was für Jugendliche, Raucher und Bereitschaft gilt.

  • Rechtslage geprüft am 3. November 2026
  • keine Rechtsberatung
30 Min.Pause bei mehr als 6 Std. Arbeit
45 Min.Pause bei mehr als 9 Std. Arbeit
15 Min.kürzester Abschnitt, der als Pause zählt
11 Std.Ruhezeit zwischen zwei Schichten, § 5 ArbZG

Gesetzliche Pausenzeiten nach § 4 ArbZG: die Grundregeln

Wie lang die Pause mindestens sein muss, hängt allein von der Arbeitszeit am Tag ab. Gemeint ist die reine Arbeitszeit ohne die Pause selbst. Die Pause gilt für alle Beschäftigten ab 18 Jahren, egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob.

Arbeitszeit am TagMindestpauseBeispiel
bis 6 Stundenkeine PflichtAushilfe von 9:00 bis 15:00 Uhr
mehr als 6 bis 9 Stunden30 MinutenFrühdienst 6:00 bis 14:30 Uhr
mehr als 9 Stunden45 MinutenMonteur von 7:00 bis 17:00 Uhr

Die Pause darf in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden. Jeder Abschnitt muss aber mindestens 15 Minuten dauern, kürzere Unterbrechungen zählen nicht. So sieht ein Frühdienst im ambulanten Pflegedienst mit zwei kurzen Pausen aus:

  1. 06:00 UhrDienstbeginnStart der ersten Tour
  2. 09:30 UhrPause, 15 Minutennach 3,5 Stunden Arbeit
  3. 12:00 UhrPause, 15 Minutenzusammen 30 Minuten, wie vorgeschrieben
  4. 14:30 UhrDienstende8 Stunden Arbeit bei 8,5 Stunden Anwesenheit

Wann die Pause liegen muss

Das Gesetz sagt nicht nur, wie lang die Pause ist, sondern auch, dass sie die Arbeit unterbrechen muss. Daraus ergeben sich vier Regeln, die in vielen Betrieben übersehen werden:

Im Voraus feststehen

Die Pause muss vorher geplant sein. Nach dem Bundesarbeitsgericht genügt es, wenn Beginn und Dauer zu Beginn des Arbeitstags feststehen (Urteil vom 25. Februar 2015, 1 AZR 642/13).

Spätestens nach 6 Stunden

Länger als sechs Stunden hintereinander darf niemand ohne Ruhepause arbeiten (§ 4 Satz 3 ArbZG). Wer um 7 Uhr anfängt, braucht also spätestens um 13 Uhr seine Pause.

Nicht am Anfang oder Ende

Eine Pause, die den Arbeitstag nur verkürzt, unterbricht die Arbeit nicht. „Pause am Schichtende und dafür früher gehen“ erfüllt § 4 ArbZG deshalb nicht.

Wirklich frei

In der Pause muss niemand arbeiten oder sich zur Arbeit bereithalten. Wer ans Telefon gehen oder die Kasse im Blick behalten muss, hat keine Pause im Sinne des Gesetzes.

Beispiel

Eine Verkäuferin hat Dienst von 8:00 bis 15:00 Uhr und möchte ohne Pause durcharbeiten, um schon um 14:30 Uhr zu gehen. Dann arbeitet sie 6,5 Stunden am Stück, also mehr als sechs Stunden ohne Pause. Das ist auch mit ihrem Einverständnis nicht erlaubt. Richtig wäre zum Beispiel eine Pause von 11:30 bis 12:00 Uhr und Feierabend um 15:00 Uhr.

Ist die Pause Arbeitszeit?

Nein. Das Arbeitszeitgesetz definiert Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Weil die Pause keine Arbeit ist, muss sie auch nicht bezahlt werden. Bezahlte Pausen gibt es nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sie vorsehen.

Ein Tarifvertrag darf außerdem erlauben, dass die Pausen in Schicht- und Verkehrsbetrieben in Kurzpausen von angemessener Dauer aufgeteilt werden, also auch unter 15 Minuten (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG). Ohne eine solche Regel gilt die 15-Minuten-Grenze.

Rechenbeispiel

Ein Koch ist von 10:00 bis 19:45 Uhr im Restaurant, also 9:45 Stunden. Mit 30 Minuten Pause blieben 9:15 Stunden Arbeit. Das sind mehr als neun Stunden, also reichen 30 Minuten nicht. Mit 45 Minuten Pause bleiben 9:00 Stunden Arbeitszeit, und die Regel ist eingehalten. Nachrechnen können Sie solche Fälle mit unserem Arbeitszeitrechner.

Ruhezeit zwischen zwei Schichten

Die Pause unterbricht den Arbeitstag, die Ruhezeit liegt zwischen zwei Arbeitstagen. Nach Feierabend müssen mindestens elf Stunden ohne Unterbrechung vergehen, bevor der nächste Dienst beginnt (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Wer bis 22:00 Uhr Spätdienst hat, darf also frühestens um 9:00 Uhr wieder anfangen.

Normalfall: 11 Stunden

Gilt in allen Branchen, wenn keine Ausnahme greift. Die elf Stunden müssen am Stück liegen. Wird dazwischen gearbeitet, beginnt die Ruhezeit danach neu.

Pflege, Gastronomie, Hotel: 10 Stunden

Auch in Krankenhäusern, Verkehr, Rundfunk und Landwirtschaft. Jede Verkürzung wird binnen eines Monats oder von vier Wochen durch eine Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen (§ 5 Abs. 2 ArbZG).

Mit Tarifvertrag: bis 9 Stunden

Ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung auf seiner Grundlage kann die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden kürzen, wenn die Art der Arbeit das erfordert und es einen Ausgleich gibt (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG).

Jugendliche: 12 Stunden

Unter 18 Jahren gilt eine ununterbrochene Freizeit von mindestens zwölf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen (§ 13 JArbSchG).

Beispiel Pflegeheim

Spätdienst bis 20:30 Uhr, am nächsten Morgen Frühdienst ab 6:30 Uhr: Das sind 10 Stunden Ruhezeit. Im Pflegeheim ist das erlaubt, wenn dieselbe Pflegekraft im selben Monat an anderer Stelle mindestens 12 Stunden Ruhe zwischen zwei Diensten hat. Spätdienst bis 21:30 Uhr und Frühdienst ab 6:00 Uhr ergibt dagegen nur 8,5 Stunden. Das ist ohne Tarifvertrag auch in der Pflege zu wenig.

In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen dürfen Einsätze während der Rufbereitschaft die Ruhezeit kürzen, wenn sie höchstens die Hälfte der Ruhezeit ausmachen und später ausgeglichen werden (§ 5 Abs. 3 ArbZG). Wie Sie Früh-, Spät- und Nachtdienste so verteilen, dass die Ruhezeiten passen, zeigt die Anleitung Dienstplan erstellen.

Pausen für Jugendliche

Für Auszubildende und Aushilfen unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Pausen sind dort länger und kommen früher:

RegelErwachsene (§ 4 ArbZG)Jugendliche (§ 11 JArbSchG)
30 Minuten Pauseab mehr als 6 Std.ab mehr als 4,5 Std.
längere Pause45 Min. ab mehr als 9 Std.60 Min. ab mehr als 6 Std.
längstens ohne Pause6 Std.4,5 Std.
kürzester Abschnitt15 Min.15 Min.
Lagenicht am Anfang oder Endefrühestens 1 Std. nach Beginn, spätestens 1 Std. vor Ende

Raucherpause, Bereitschaft und andere Sonderfälle

Raucherpause

  • Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.
  • Unter 15 Minuten zählt sie nicht als Ruhepause nach § 4 ArbZG.
  • Sie ist keine Arbeitszeit. Der Arbeitgeber darf verlangen, dass dafür ausgestempelt wird.
  • Hat der Betrieb Raucherpausen bisher bezahlt, entsteht daraus kein Anspruch für die Zukunft (LAG Nürnberg, 5. August 2015, 2 Sa 132/15).

Bereitschaft statt Pause

  • Wer in der Pause erreichbar sein und bei Bedarf einspringen muss, hat keine Ruhepause.
  • Bereitschaftsdienst im Betrieb zählt als Arbeitszeit.
  • Bei Rufbereitschaft zählt in der Regel nur die Zeit, in der tatsächlich gearbeitet wird.
  • Typischer Fall: Die einzige Kraft im Laden „macht Pause“ hinter der Kasse.

Mehrere Jobs: Arbeitszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengerechnet (§ 2 Abs. 1 ArbZG), fünf Stunden Büro und zwei Stunden Minijob ergeben sieben Stunden. Mehr im Ratgeber Minijob und Arbeitszeit.

Was bei Verstößen droht: Wer als Arbeitgeber Pausen nicht, zu kurz oder zu spät gewährt oder die Ruhezeit nicht einhält, handelt ordnungswidrig. Das Bußgeld kann bis zu 30.000 Euro betragen (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ArbZG).

Pausen im Dienstplan und in der Zeiterfassung

Am einfachsten ist es, die Pause gleich in jede Schicht einzuplanen und sie bei der Zeiterfassung mit aufzuschreiben. Dann sehen Sie am Monatsende sofort, ob die Pausen gereicht haben. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit ohnehin erfassen, siehe Zeiterfassungspflicht.

  • Pause bei jeder Schicht über 6 Stunden fest einplanen
  • bei mehr als 9 Stunden 45 Minuten vorsehen
  • keine Pause in die erste oder letzte Viertelstunde legen
  • Ruhezeit beim Wechsel von Spät auf Früh prüfen
  • Pausen in Stundenzettel oder App mit erfassen
  • Auszubildende unter 18 gesondert planen

Häufige Fragen

Wie lange Pause bei 8 Stunden Arbeit?

Mindestens 30 Minuten. Bei mehr als sechs bis neun Stunden Arbeitszeit schreibt § 4 ArbZG 30 Minuten vor. Die Pause darf in zwei Abschnitte von je 15 Minuten geteilt werden.

Wie lange darf man ohne Pause arbeiten?

Höchstens sechs Stunden am Stück. Danach muss eine Pause von mindestens 15 Minuten kommen. Für Jugendliche liegt die Grenze bei 4,5 Stunden.

Muss die Pause bezahlt werden?

Nein, gesetzlich nicht. Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit (§ 2 Abs. 1 ArbZG). Bezahlte Pausen gibt es nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sie vorsehen.

Wie viel Ruhezeit muss zwischen zwei Schichten liegen?

Mindestens elf Stunden ohne Unterbrechung (§ 5 ArbZG). In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Gaststätten, Hotels und einigen weiteren Bereichen reichen zehn Stunden, wenn das innerhalb eines Monats oder von vier Wochen durch eine Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

Darf ich die Pause weglassen und früher gehen?

Nein, wenn Sie mehr als sechs Stunden arbeiten. Die Pause muss die Arbeit unterbrechen. Eine Pause am Schichtende verkürzt nur den Arbeitstag und erfüllt § 4 ArbZG nicht, auch nicht mit Zustimmung von Chef und Team.

Zählt die Raucherpause zur Arbeitszeit?

Nein. Einen Anspruch auf Raucherpausen gibt es nicht, und der Arbeitgeber darf verlangen, dass dafür ausgestempelt wird. Raucherpausen unter 15 Minuten zählen auch nicht als gesetzliche Ruhepause.

Quellen

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichende Regeln enthalten.

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