Mindestlohn 2026 und 2027: die Zahlen
Die Mindestlohnkommission hat im Juni 2025 eine Erhöhung in zwei Schritten empfohlen, die Bundesregierung hat sie per Verordnung umgesetzt. Von 12,82 € im Jahr 2025 steigt der Mindestlohn damit um insgesamt 13,88 %. Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, ändern sich auch die Grenzen für Minijob und Midijob.
| in Euro | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Mindestlohn pro Stunde | 13,90 | 14,60 |
| Vollzeit, 40 Std. pro Woche | 2.409,34 | 2.530,67 |
| Minijob-Grenze pro Monat | 603 | 633 |
| Minijob-Grenze pro Jahr | 7.236 | 7.596 |
| Midijob ab | 603,01 | 633,01 |
| Azubi, 1. Jahr, Beginn im Jahr | 724 | 764 |
Der Midijob, offiziell Übergangsbereich, reicht in beiden Jahren bis 2.000 € im Monat (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Die Vollzeit-Zeile rechnet mit 173,33 Stunden im Monat (40 × 13 ÷ 3), aufgerundet auf den Cent.
Mindestlohn berechnen: Monatslohn in Stundenlohn umrechnen
Der Mindestlohn gilt pro Stunde, gezahlt wird aber meist ein Monatslohn. Für die Prüfung teilen Sie den Monatslohn durch die Stunden im Monat. Bei festen Wochenstunden sind das Wochenstunden mal 13 geteilt durch 3. Genau das macht der Rechner oben.
Eine Verkäuferin in der Bäckerei arbeitet 20 Stunden pro Woche für 1.250 € brutto. Das sind 86,67 Stunden im Monat und 14,42 € pro Stunde. 2026 passt das. Ab Januar 2027 braucht sie mindestens 1.265,34 €, also gut 15 € mehr im Monat.
Ein Helfer im Handwerksbetrieb hat 40 Stunden pro Woche und 2.300 € brutto. 2.300 € ÷ 173,33 Stunden ergibt 13,27 €. Das liegt schon 2026 unter dem Mindestlohn, es fehlen 109,34 € im Monat. 2027 wären es 230,67 €.
Nicht alles, was auf der Lohnabrechnung steht, zählt mit. Maßgeblich ist, ob eine Zahlung die normale Arbeitsleistung vergütet. Die Minijob-Zentrale nennt dazu:
Zählt zum Mindestlohn
- Grundlohn und feste Zulagen für die normale Arbeit
- Akkord- und Leistungsprämien
- Überstundenzuschläge
- Sonn- und Feiertagszuschläge aus dem Vertrag
Zählt nicht
- Nachtzuschläge
- Trinkgeld
- Erstattung von Kosten, etwa Fahrtkosten
- vermögenswirksame Leistungen
Wann gezahlt werden muss
Spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Arbeitsmonat folgt (§ 2 Abs. 1 MiLoG). Der Novemberlohn muss also bis Ende Dezember auf dem Konto sein.
Überstunden auf dem Konto
Mit einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto dürfen Sie Mehrstunden später ausgleichen. Pro Monat dürfen höchstens 50 % der vereinbarten Arbeitszeit aufs Konto, der Ausgleich muss binnen zwölf Monaten erfolgen (§ 2 Abs. 2 MiLoG).
Minijob 2026: Grenze und Stunden
Die Minijob-Grenze entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Gerechnet wird Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV): 13,90 € ergeben 603 €, 14,60 € ergeben 633 €. Wie viele Stunden ein Minijob hergibt, hängt deshalb nur vom Stundenlohn ab.
Zahlen Sie einer Aushilfe 15 € und erhöhen den Lohn 2027 nicht, darf sie 2027 also zwei Stunden mehr im Monat arbeiten. Wer dagegen den Lohn im Januar anhebt, muss die Stunden prüfen. Einzelne Monate dürfen über der Grenze liegen, solange der Jahresverdienst passt. Was bei schwankenden Stunden, Arbeit auf Abruf und Urlaub gilt, steht im Ratgeber Minijob und Arbeitszeit.
Ausnahmen vom Mindestlohn
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18, auch für Minijobber, Rentner, Studierende und Saisonkräfte. Ausnahmen regelt § 22 MiLoG abschließend:
Für sie gilt die Mindestvergütung nach § 17 BBiG. Bei Ausbildungsbeginn 2026: 724 € im ersten, 854 € im zweiten, 977 € im dritten und 1.014 € im vierten Jahr. Bei Beginn 2027 sind es 764 € im ersten Jahr.
Kein Mindestlohn bei Pflichtpraktika nach Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung und bei freiwilligen Praktika bis drei Monate zur Orientierung oder begleitend zu Ausbildung oder Studium. Längere freiwillige Praktika sind mindestlohnpflichtig.
Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben keinen Anspruch, etwa Schüler im Ferienjob (§ 22 Abs. 2 MiLoG).
Wer vorher mindestens ein Jahr arbeitslos war, kann in den ersten sechs Monaten unter Mindestlohn bezahlt werden (§ 22 Abs. 4 MiLoG). Ehrenamtlich Tätige fallen ganz aus dem Gesetz.
Branchenmindestlöhne: Pflege und Handwerk
In einigen Branchen gelten höhere Mindestlöhne aus Verordnungen oder allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. Sie gehen dem gesetzlichen Mindestlohn vor, solange sie darüber liegen. Stand November 2026 laut Zoll:
| Branche | pro Stunde |
|---|---|
| Pflege: Pflegehilfskräfte | 16,52 € |
| Pflege: Hilfskräfte mit mind. einjähriger Ausbildung | 17,80 € |
| Pflege: Pflegefachkräfte | 21,03 € |
| Gebäudereinigung, Lohngruppe 1 | 15,00 € |
| Maler und Lackierer, Gesellen | 16,13 € |
| Dachdecker, ungelernt / gelernt | 14,96 / 16,60 € |
| Elektrohandwerke | 14,93 € |
| Gerüstbauer | 14,35 € |
Der Pflegemindestlohn gilt für Pflegebetriebe wie Pflegeheime und ambulante Pflegedienste. Die Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung läuft vom 1. Juli 2026 bis 30. September 2028. Zum 1. Juli 2027 steigen die Sätze auf 16,95 €, 18,26 € und 21,58 €. Dazu kommen neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Wie Sie Dienste in der Pflege planen, steht im Ratgeber Dienstplan in der Pflege.
Aufzeichnungspflicht und Bußgelder
Kontrolliert wird der Mindestlohn von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Damit sie prüfen kann, müssen bestimmte Arbeitgeber die Arbeitszeit aufschreiben (§ 17 MiLoG).
Für wen
Für alle Minijobber außer im Privathaushalt und für alle Beschäftigten in den Branchen nach § 2a SchwarzArbG: Bau, Gastronomie und Hotels, Personenbeförderung, Spedition und Logistik, Schausteller, Gebäudereinigung, Messebau, Fleischwirtschaft, Prostitutionsgewerbe, Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie Friseur- und Kosmetikgewerbe.
Was und bis wann
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, spätestens am siebten Tag nach dem Arbeitstag. Papier reicht, etwa unsere Stundenzettel-Vorlage, bequemer ist eine Zeiterfassungs-App.
Wie lange
Mindestens zwei Jahre aufbewahren und für die Prüfung in Deutschland und auf Deutsch bereithalten.
wenn Aufzeichnungen fehlen, falsch, unvollständig oder zu spät sind oder nicht zwei Jahre aufbewahrt werden (§ 21 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 3 MiLoG).
wenn der Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wird (§ 21 Abs. 1 Nr. 13, Abs. 3 MiLoG). Den fehlenden Lohn schulden Sie trotzdem.
Andere Verstöße, etwa Unterlagen nicht bereitzuhalten, kosten bis 30.000 €. Für alle übrigen Beschäftigten gilt die allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung nach dem Arbeitsschutzgesetz, mehr dazu im Ratgeber Zeiterfassungspflicht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
13,90 € brutto pro Stunde, seit 1. Januar 2026. Bei 40 Stunden pro Woche sind das mindestens 2.409,34 € im Monat. Für Pflege und einige Handwerke gelten höhere Branchenmindestlöhne.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?
Ab 1. Januar 2027 beträgt er 14,60 € brutto pro Stunde. Das hat die Bundesregierung bereits mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung festgelegt. Die Minijob-Grenze steigt dann auf 633 €.
Wie viel darf man im Minijob 2026 verdienen?
Im Durchschnitt 603 € im Monat, also höchstens 7.236 € im Jahr. 2027 sind es 633 € im Monat und 7.596 € im Jahr. Steuerfreie Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge zählen nicht mit.
Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 arbeiten?
Beim Mindestlohn von 13,90 € höchstens 43,38 Stunden im Monat, rund 10 Stunden pro Woche. Bei 15 € Stundenlohn sind es 40,2 Stunden im Monat. Der Rechner oben zeigt die Stunden für jeden Lohn.
Gilt der Mindestlohn für Minijobber, Rentner und Studenten?
Ja. Ausgenommen sind nur Auszubildende, bestimmte Praktikanten, Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten und Ehrenamtliche (§ 22 MiLoG).
Was passiert, wenn ich weniger als den Mindestlohn zahle?
Die Differenz muss nachgezahlt werden, und es droht ein Bußgeld bis 500.000 €. Sozialversicherungsbeiträge richten sich nach dem geschuldeten Lohn, nicht nach dem gezahlten. Bei einem Minijob kann dadurch die 603-Euro-Grenze überschritten sein.
Quellen
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV 5) vom 5. November 2025, abgerufen am 3. November 2026
- Bundesregierung: Mindestlohn jetzt bei 13,90 Euro (Minijob 603 und 633 €, Midijob bis 2.000 €), abgerufen am 3. November 2026
- Minijob-Zentrale: Minijob 2027, Verdienstgrenze und Mindestlohn steigen, Mindestlohn im Minijob, abgerufen am 3. November 2026
- § 2 MiLoG, § 17 MiLoG, § 21 MiLoG, § 22 MiLoG, abgerufen am 3. November 2026
- § 8 SGB IV, § 20 SGB IV, § 2a SchwarzArbG, abgerufen am 3. November 2026
- Bekanntmachung der Mindestvergütung für Ausbildungen mit Beginn 2026, BIBB: Mindestausbildungsvergütung 2027, abgerufen am 3. November 2026
- § 2 Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung, Bundesregierung: Mehr Geld für Pflegekräfte, abgerufen am 3. November 2026
- Zoll: Übersicht Branchen-Mindestlöhne, abgerufen am 3. November 2026
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