Was das Bundesurlaubsgesetz regelt
Die Urlaubsregeln stehen in den §§ 1 bis 13, die übrigen Paragrafen betreffen nur Berlin, andere Gesetze und das Inkrafttreten. Den amtlichen Wortlaut finden Sie auf gesetze-im-internet.de. Gelesen wird das Gesetz heute im Licht der EU-Arbeitszeitrichtlinie, die vier Wochen bezahlten Jahresurlaub vorschreibt (Art. 7 Richtlinie 2003/88/EG). Deshalb haben Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wichtige Regeln verändert, obwohl der Text gleich geblieben ist. Sonderregeln gelten für schwerbehinderte Menschen (§ 208 SGB IX), Jugendliche (§ 19 JArbSchG) und die Elternzeit (§ 17 BEEG).
§§ 1 bis 3 BUrlG: Anspruch, Geltung und Dauer
§ 1 · Urlaubsanspruch
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Bezahlt heißt: Der Lohn läuft weiter. Ein zusätzliches Urlaubsgeld schreibt das Gesetz nicht vor.
Beispiel: Eine Friseurin nimmt im Juli zwei Wochen frei und bekommt ihr normales Gehalt. Urlaubsgeld gibt es nur, wenn ihr Vertrag es vorsieht.
§ 2 · Für wen es gilt
Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, dazu arbeitnehmerähnliche Personen, die wirtschaftlich von einem Auftraggeber abhängig sind. Teilzeit, Befristung oder Minijob ändern nichts.
Beispiel: Die Aushilfe mit zwei Tagen pro Woche hat genauso Urlaub wie die Filialleiterin, umgerechnet auf ihre Arbeitstage.
§ 3 · Dauer des Urlaubs
Mindestens 24 Werktage im Jahr. Werktage sind alle Tage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, also auch der Samstag. Das Gesetz rechnet damit wie das Arbeitszeitgesetz mit einer 6-Tage-Woche.
Beispiel: Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Urlaubstage, bei vier Arbeitstagen 16. Ihre eigene Zahl zeigt der Urlaubsrechner.
§§ 4 bis 6: Wartezeit, Teilurlaub und neuer Arbeitgeber
§ 4 · Wartezeit
Den vollen Jahresurlaub gibt es erstmals, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate besteht.
Beispiel: Ein Elektroniker fängt am 1. März an. Ab 1. September hat er den vollen Jahresurlaub, nicht nur zehn Zwölftel.
§ 5 · Teilurlaub
Ein Zwölftel je vollem Monat gibt es, wenn die Wartezeit im Eintrittsjahr nicht mehr endet, wenn jemand vor ihrem Ende geht oder danach in der ersten Jahreshälfte. Ab einem halben Tag wird aufgerundet. Im letzten Fall wird zu viel bezahlter Urlaub nicht zurückgefordert.
Beispiel: Ein Geselle geht nach drei Jahren zum 31. März: 3/12 von 20 Tagen, also 5. Hatte er schon 8, verlangt der Betrieb nichts zurück. Alle Fälle: Teilurlaub berechnen.
§ 6 · Neuer Arbeitgeber
Hat ein früherer Arbeitgeber für das laufende Jahr schon Urlaub gewährt, entsteht dieser Anspruch nicht noch einmal. Beim Ausscheiden muss der Arbeitgeber bescheinigen, wie viel Urlaub im Jahr gewährt oder abgegolten wurde.
Beispiel: Ein Verkäufer wechselt zum 1. Oktober und hatte beim alten Laden schon seine vollen 20 gesetzlichen Tage. Der neue Arbeitgeber schuldet ihm dieses Jahr keinen weiteren gesetzlichen Urlaub, Nachweis ist die Urlaubsbescheinigung.
§ 7 BUrlG: Urlaub festlegen, übertragen und abgelten
Um § 7 drehen sich im Betrieb die meisten Fragen. Er hat vier Absätze:
Abs. 1 · Wünsche berücksichtigen
Der Arbeitgeber legt den Urlaub fest und muss Wünsche berücksichtigen. Ablehnen darf er nur bei dringenden betrieblichen Belangen oder sozial vorrangigen Wünschen von Kollegen. Direkt nach einer Reha muss er Urlaub auf Verlangen geben.
Beispiel: Im Café wollen zwei Leute dieselben Augustwochen. Die Mutter eines Schulkinds hat in der Regel Vorrang. Dazu passen Urlaubsantrag und Urlaubsplaner.
Abs. 2 · Am Stück
Urlaub ist zusammenhängend zu geben, geteilt nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen. Wer mehr als 12 Werktage Urlaub hat, muss dann mindestens 12 Werktage am Stück bekommen. Von dieser Regel darf als einziger auch ein Arbeitsvertrag zum Nachteil abweichen (§ 13 Abs. 1).
Beispiel: Wer selbst einzelne Brückentage möchte, bekommt sie. Ein Betrieb darf aber nicht ohne Grund jeden Urlaub in Einzeltage zerlegen.
Abs. 3 · Übertrag bis 31. März
Urlaub ist im laufenden Jahr zu nehmen. Ins nächste Jahr geht er nur mit dringendem betrieblichem oder persönlichem Grund, dann bis 31. März. Teilurlaub aus einem Eintritt ab 1. Juli kann man auf Verlangen ins ganze nächste Jahr mitnehmen.
Beispiel: Eine Pflegekraft ist im Dezember krank, 5 Tage sind offen. Sie gehen automatisch ins neue Jahr. Ob sie am 31. März verfallen, hängt vom Hinweis des Arbeitgebers ab, siehe Resturlaub.
Abs. 4 · Abgeltung
Kann Urlaub wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, wird er ausgezahlt. Solange das Arbeitsverhältnis läuft, darf der gesetzliche Urlaub nicht durch Geld ersetzt werden.
Beispiel: Eine Medizinische Fachangestellte geht zum 30. September und kann 6 Tage nicht mehr nehmen. Sie werden mit der letzten Abrechnung bezahlt, siehe Urlaubsabgeltung.
§§ 8 bis 10: Nebenjob, Krankheit und Reha im Urlaub
§ 8 · Arbeit im Urlaub
Verboten ist eine Erwerbstätigkeit, die dem Erholungszweck widerspricht, nicht jede Tätigkeit.
Beispiel: Ein Maler, der seine zwei Urlaubswochen voll auf der Baustelle eines anderen Betriebs arbeitet, verstößt gegen § 8. Bei einem kleinen Nebenjob kommt es auf den Umfang an.
§ 9 · Krank im Urlaub
Krankheitstage im Urlaub, die ein ärztliches Attest belegt, zählen nicht als Urlaub, auch ein einzelner Tag. Der Urlaub verlängert sich nicht von selbst, die Tage werden später neu gewährt.
Beispiel: Ein Koch ist im Urlaub drei Tage krank und schickt das Attest. Er kommt wie geplant zurück, die drei Tage stehen ihm später wieder zu.
§ 10 · Kur und Reha
Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation werden nicht auf den Urlaub angerechnet, soweit dafür Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie bei Krankheit besteht.
Beispiel: Nach einer Knie-OP ist eine Altenpflegerin drei Wochen in der Reha. Ihr Urlaubskonto bleibt unberührt, und Urlaub direkt danach muss der Arbeitgeber auf Wunsch geben (§ 7 Abs. 1).
§§ 11 bis 13: Urlaubsentgelt, Heimarbeit und Abweichungen
§ 11 · Urlaubsentgelt
Im Urlaub gibt es den Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen, ohne Überstundenvergütung. Dauerhafte Lohnerhöhungen zählen mit, Kürzungen durch Kurzarbeit oder unverschuldete Fehlzeiten nicht. Gezahlt wird vor Urlaubsantritt.
Beispiel: Bei festem Monatsgehalt läuft das Gehalt einfach weiter. Eine Servicekraft mit 3.250 € in 13 Wochen und fünf Arbeitstagen bekommt 3.250 € ÷ 65 = 50 € pro Urlaubstag.
§ 12 · Heimarbeit
Gemeint ist Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz, nicht das Homeoffice. Heimarbeiter bekommen 9,1 % ihres Entgelts vom 1. Mai bis 30. April als Urlaubsentgelt, gesondert auf der Abrechnung ausgewiesen.
Beispiel: Bei 12.000 € brutto in diesem Zeitraum sind das 1.092 €.
§ 13 · Abweichungen
Tarifverträge dürfen von den meisten Regeln abweichen, auch zum Nachteil, aber nie von §§ 1, 2 und 3 Abs. 1. Betriebe ohne Tarifbindung können eine tarifliche Urlaubsregel per Arbeitsvertrag übernehmen. Ein Arbeitsvertrag allein darf nur mehr geben, nicht weniger. Für Bau, Bahn und Post gelten Sonderregeln.
Beispiel: „Resturlaub verfällt ersatzlos am 31. Dezember“ im Vertrag einer Bäckerei gilt für den gesetzlichen Urlaub nicht. Auf den Mindesturlaub verzichten kann man im laufenden Arbeitsverhältnis auch nicht per gerichtlichem Vergleich (BAG, 3. Juni 2025, 9 AZR 104/24).
Urteile, die das Bundesurlaubsgesetz heute prägen
Am Wortlaut des BUrlG hat sich wenig geändert, an seiner Auslegung viel. Für den Verfall von Urlaub waren diese vier Schritte entscheidend:
- 2009Krankheit stoppt den VerfallEuGH, Schultz-Hoff: Wer krank ist, verliert den Urlaub nicht am 31. März.
- 2011 und 2012Grenze 15 MonateEuGH, KHS, und BAG: Bei Dauerkrankheit verfällt er 15 Monate nach Jahresende.
- 2018 und 2019HinweispflichtEuGH, Max-Planck-Gesellschaft, und BAG: Verfall nur nach Hinweis des Arbeitgebers.
- 2022VerjährungEuGH, C-120/21, und BAG: Ohne Hinweis beginnt keine Verjährung.
Hinweispflicht: Seit dem EuGH-Urteil Max-Planck-Gesellschaft gegen Shimizu (6. November 2018, C-684/16) und dem Folgeurteil des BAG (19. Februar 2019, 9 AZR 541/15) verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber konkret zum Urlaub aufgefordert und klar und rechtzeitig auf den Verfall hingewiesen hat. Ein Satz im Arbeitsvertrag reicht in der Regel nicht, beweisen muss es der Arbeitgeber.
Krankheit: Wer vom Jahresbeginn an durchgehend krank ist, verliert den Urlaub 15 Monate nach Jahresende auch ohne Hinweis. Wer im Jahr noch gearbeitet hat und erst dann erkrankt, verliert ihn nur nach Hinweis (BAG, 20. Dezember 2022, 9 AZR 245/19). Die Aktenzeichen aller Urteile stehen in den Quellen.
Fallen wegen Kurzarbeit ganze Arbeitstage aus, darf der Urlaub anteilig gekürzt werden, wie bei Teilzeit (EuGH, 8. November 2012, C-229/11 und C-230/11; BAG, 30. November 2021, 9 AZR 225/21). Das Urlaubsentgelt mindert Kurzarbeit nicht (§ 11).
Quarantäne ist keine Krankheit, § 9 gilt nicht (EuGH, 14. Dezember 2023, C-206/22; BAG, 28. Mai 2024, 9 AZR 76/22). Seit 17. September 2022 werden Tage einer behördlichen Absonderung im Urlaub aber nicht angerechnet (§ 59 Abs. 1 IfSG).
Stirbt jemand mit offenem Urlaub, haben die Erben Anspruch auf die Abgeltung (EuGH, 6. November 2018, C-569/16 und C-570/16; BAG, 22. Januar 2019, 9 AZR 45/16).
Was Arbeitgeber daraus mitnehmen sollten
- im Januar jeder Person offene Tage, Frist und Verfall schriftlich mitteilen (Muster)
- Urlaubswünsche früh sammeln und im Plan festhalten
- gesetzlichen Urlaub nur beim Ausscheiden auszahlen
- Krankheitstage mit Attest gutschreiben
- beim Ausscheiden die Urlaubsbescheinigung ausstellen
- Mehrurlaub im Vertrag getrennt regeln, wenn andere Regeln gelten sollen
Häufige Fragen
Wie viele Urlaubstage stehen mir nach dem BUrlG zu?
Mindestens 24 Werktage im Jahr, gerechnet auf eine 6-Tage-Woche. Bei fünf Arbeitstagen pro Woche sind das 20 Tage, bei drei Arbeitstagen 12.
Wann verfällt Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz?
Am 31. Dezember, bei Übertragung am 31. März des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 BUrlG), aber nur, wenn der Arbeitgeber Sie vorher aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und auf den Verfall hingewiesen hat. Bei durchgehender Krankheit verfällt er 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
Gilt das BUrlG auch für Minijobber und Auszubildende?
Ja, für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden (§ 2 BUrlG), egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt zusätzlich § 19 JArbSchG mit 25 bis 30 Werktagen.
Darf der Arbeitgeber Urlaub auszahlen statt gewähren?
Den gesetzlichen Mindesturlaub nur, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub deshalb nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Für vertraglichen Mehrurlaub kann der Vertrag anderes regeln.
Steht Sonderurlaub im Bundesurlaubsgesetz?
Nein. Bezahlte freie Tage etwa für die eigene Hochzeit oder einen Todesfall ergeben sich aus § 616 BGB oder aus Tarif- und Arbeitsvertrag. Sie werden nicht vom Erholungsurlaub abgezogen.
Quellen
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vom 8. Januar 1963, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. April 2013, abgerufen am 3. November 2026
- § 59 IfSG, § 616 BGB, § 19 JArbSchG, § 208 SGB IX, § 17 BEEG, abgerufen am 3. November 2026; Richtlinie 2003/88/EG, Art. 7
- Europäischer Gerichtshof: 20. Januar 2009, C-350/06 und C-520/06 (Schultz-Hoff); 22. November 2011, C-214/10 (KHS); 8. November 2012, C-229/11 und C-230/11 (Kurzarbeit); 6. November 2018, C-684/16 (Max-Planck-Gesellschaft) sowie C-569/16 und C-570/16 (Erben); 22. September 2022, C-120/21 (Verjährung) sowie C-518/20 und C-727/20 (Krankheit); 14. Dezember 2023, C-206/22 (Quarantäne)
- Bundesarbeitsgericht: 7. August 2012, 9 AZR 353/10; 19. Februar 2019, 9 AZR 541/15; 22. Januar 2019, 9 AZR 45/16; 30. November 2021, 9 AZR 225/21
- Bundesarbeitsgericht: 20. Dezember 2022, 9 AZR 266/20, 9 AZR 245/19 und 9 AZR 401/19; 28. Mai 2024, 9 AZR 76/22; 3. Juni 2025, 9 AZR 104/24
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