Midijob 2026: die Grenzen des Übergangsbereichs
Ein Midijob liegt vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt über der Minijob-Grenze liegt und 2.000 € im Monat nicht übersteigt. Die Untergrenze wandert mit dem Mindestlohn, die Obergrenze steht fest im Gesetz. Midijobber sind ganz normal sozialversicherungspflichtig und werden bei ihrer Krankenkasse angemeldet, nicht bei der Minijob-Zentrale.
| Grenze | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Minijob bis | 603 € | 633 € |
| Midijob ab | 603,01 € | 633,01 € |
| Midijob bis | 2.000 € | 2.000 € |
| Faktor F | 0,6619 | offen |
„Regelmäßig“ bedeutet: Es zählt der Durchschnitt über das Jahr. Wer schwankend verdient, rechnet den erwarteten Jahresverdienst samt Weihnachtsgeld durch zwölf. Mit dem Mindestlohn von 13,90 € entspricht der Übergangsbereich rund 10 bis 33 Wochenstunden. Trotz passendem Lohn gilt die Midijob-Regel nicht für:
So funktioniert die Midijob-Formel
Im Midijob gibt es zwei Beitragsbasen. Die erste bestimmt, wie viel insgesamt an die Sozialversicherung fließt. Die zweite, kleinere bestimmt Ihren Anteil. Den Rest trägt der Arbeitgeber. Der Faktor F ist 28 % geteilt durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz. 2026 sind das 28 ÷ 42,3 = 0,6619. Die 42,3 % setzen sich zusammen aus 14,6 % Krankenversicherung, 2,9 % durchschnittlichem Zusatzbeitrag, 3,6 % Pflege, 18,6 % Rente und 2,6 % Arbeitslosenversicherung.
Basis für den Gesamtbeitrag (§ 20 Abs. 2a Satz 1 SGB IV): F × 603 + ([2.000 ÷ 1.397] − [603 ÷ 1.397] × F) × (Brutto − 603). Vereinfacht: 1,145937223 × Brutto − 291,87 €.
Basis für Ihren Anteil (Satz 6): 2.000 ÷ 1.397 × (Brutto − 603), also rund 1,4316 × (Brutto − 603 €).
Basen ausrechnen
Bei 1.000 € brutto ergibt die erste Formel 854,06 €, die zweite 568,36 €.
Gesamtbeitrag
Die vollen Sätze auf 854,06 € ergeben mit 2,9 % Zusatzbeitrag und mit Kind 361,26 €.
Ihr Anteil
Die halben Sätze auf 568,36 € ergeben 120,21 €. Regulär wären es 211,50 €.
Anteil des Arbeitgebers
Gesamtbeitrag minus Ihr Anteil: 241,05 € statt 211,50 € bei regulärer Beschäftigung.
Für den Faktor F zählt immer der durchschnittliche Zusatzbeitrag, für die Beiträge selbst der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse. Deshalb fragt der Rechner danach.
Abzüge im Midijob: Beispiele von 650 bis 2.000 Euro
Die Ersparnis ist im unteren Bereich am größten und schmilzt bis 2.000 € auf null. Die Tabelle rechnet mit 2,9 % Zusatzbeitrag, mit Kind, außerhalb Sachsens, ohne Lohnsteuer.
| Brutto im Monat | Ihr Anteil im Midijob | bei regulärer Beschäftigung |
|---|---|---|
| 650 € | 14,23 € | 137,48 € |
| 800 € | 59,66 € | 169,20 € |
| 1.000 € | 120,21 € | 211,50 € |
| 1.200 € | 180,76 € | 253,80 € |
| 1.500 € | 271,61 € | 317,25 € |
| 1.800 € | 362,45 € | 380,70 € |
| 2.000 € | 423,00 € | 423,00 € |
Pflegeversicherung: Kinderlose, Eltern und Sachsen
Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 % Zuschlag. Im Midijob wird er auf die größere Basis für den Gesamtbeitrag berechnet und allein von Ihnen getragen. Deshalb fallen schon bei 603,01 € rund 2,39 € an.
Ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt Ihr Pflegebeitrag um 0,25 Prozentpunkte je Kind, höchstens bis zum fünften Kind. Gerechnet wird auf die Basis für Ihren Anteil, der Arbeitgeberanteil bleibt gleich.
Dort tragen Beschäftigte 2,3 % statt 1,8 % Pflegebeitrag auf die Basis für ihren Anteil. Der Gesamtbeitrag bleibt gleich, der Arbeitgeber zahlt die Differenz.
Volle Rente, normale Lohnsteuer
Rente aus dem vollen Lohn
Seit Juli 2019 werden die Entgeltpunkte aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt berechnet (§ 70 Abs. 1a SGB VI). Wer 1.000 € verdient, bekommt Rentenpunkte für 1.000 €, obwohl nur auf 568,36 € Arbeitnehmerbeitrag gezahlt wird.
Volle Leistungen
Die Leistungen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleiben laut Minijob-Zentrale in vollem Umfang erhalten, also etwa Krankengeld und Arbeitslosengeld.
Lohnsteuer nach Steuerklasse
Die Pauschalsteuer von 2 % gibt es nur für Minijobs (§ 40a Abs. 2 EStG). Im Midijob zieht der Arbeitgeber Lohnsteuer nach den persönlichen Merkmalen ab. In Steuerklasse V und VI fällt sie schon bei kleinen Beträgen an.
Gleiche Rechte
Midijobber haben Anspruch auf Mindestlohn, Lohnfortzahlung bei Krankheit und bezahlten Urlaub wie alle anderen. Wie viele Urlaubstage bei wenigen Arbeitstagen pro Woche zustehen, zeigt der Ratgeber Urlaubsanspruch.
Midijob oder Minijob: der Unterschied
Der größte Unterschied: Im Minijob zahlt der Arbeitgeber Pauschalen, Beschäftigte sind nicht selbst kranken- und arbeitslosenversichert. Der Midijob ist eine vollwertige Beschäftigung mit eigener Versicherung.
Minijob bis 603 €
- Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
- Beschäftigte zahlen 3,6 % Rentenbeitrag, auf Antrag befreit
- Arbeitgeber zahlt pauschal 31,17 % inklusive 2 % Steuer und Umlagen
- keine eigene Kranken- und Arbeitslosenversicherung aus dem Job
Midijob 603,01 bis 2.000 €
- Anmeldung bei der Krankenkasse
- Beschäftigte zahlen gleitend von fast null bis zum vollen Anteil
- Arbeitgeber zahlt rund 28 bis 21 %, dazu Umlagen
- eigene Versicherung in allen Zweigen, Lohnsteuer nach Steuerklasse
Eine Aushilfe im Café verdient 603 € im Minijob und lässt sich von der Rentenversicherung befreien, ihr bleiben 603 €. Erhöht das Café auf 650 €, wird daraus ein Midijob. Mit Kind zahlt sie 14,23 € Sozialabgaben und behält vor Steuer 635,77 €. Mehr Lohn lohnt sich also auch an der Grenze.
Mehrere Jobs: Verdienste werden zusammengerechnet
Bei mehreren Beschäftigungen zählt für den Übergangsbereich das insgesamt erzielte Entgelt (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Die Beitragsbasis wird dann im Verhältnis der Löhne auf die Arbeitgeber verteilt. Drei Fälle aus dem Beratungsblatt der Techniker Krankenkasse:
Was Arbeitgeber im Midijob zahlen
Für den Betrieb ist der Midijob im unteren Bereich teurer als eine reguläre Stelle. Der Gesamtbeitrag an der Untergrenze ist so gewählt, dass er 28 % des Bruttos entspricht. Weil Beschäftigte dort fast nichts zahlen, trägt der Arbeitgeber diesen Betrag fast allein.
Ein Pflegedienst beschäftigt eine Hauswirtschaftskraft. Bei 650 € brutto zahlt er 177,39 € Sozialversicherung, das sind 27,3 %. Bei 1.200 € sind es 277,46 € oder 23,1 %, bei 2.000 € dann 423,00 €, genau die Hälfte von 42,3 %. Dazu kommen Umlagen und Unfallversicherung.
Midijob 2027: was sich ändert
- 1. Januar 2026603,01 bis 2.000 €Faktor F 0,6619, Zusatzbeitrag im Schnitt 2,9 %.
- 30. Oktober 2026Zusatzbeitrag 2027Das Gesundheitsministerium legt den Durchschnitt für 2027 erneut auf 2,9 % fest.
- bis 31. Dezember 2026Faktor F 2027Das Arbeitsministerium gibt F für 2027 im Bundesanzeiger bekannt.
- 1. Januar 2027ab 633,01 €Die Untergrenze steigt mit der Minijob-Grenze, die Obergrenze bleibt 2.000 €.
Ob sich F ändert, hängt auch davon ab, ob Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenbeitrag 2027 steigen. Wer 2026 knapp über 603 € verdient und 2027 nicht mehr bekommt, ist dann wieder im Minijob.
Häufige Fragen
Was ist ein Midijob?
Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit regelmäßig 603,01 bis 2.000 € im Monat (2026). Beschäftigte zahlen weniger Sozialabgaben, bekommen aber volle Leistungen und Rentenansprüche aus dem tatsächlichen Lohn.
Wie viel darf man im Midijob 2026 verdienen?
Höchstens 2.000 € brutto im Monat im Durchschnitt des Jahres. Ab 603,01 € beginnt der Midijob, darunter ist es ein Minijob. 2027 beginnt der Übergangsbereich bei 633,01 €.
Wie viel Abzüge hat man im Midijob?
Bei 1.000 € brutto zahlen Beschäftigte mit Kind und 2,9 % Zusatzbeitrag 120,21 € Sozialabgaben statt 211,50 €. Bei 1.500 € sind es 271,61 €. Dazu kommt je nach Steuerklasse Lohnsteuer.
Bekommt man im Midijob weniger Rente?
Nein. Seit 1. Juli 2019 werden die Rentenpunkte aus dem tatsächlichen Verdienst berechnet, nicht aus der verringerten Beitragsbasis (§ 70 Abs. 1a SGB VI).
Muss man im Midijob Steuern zahlen?
Ja, nach der persönlichen Steuerklasse. Die 2-%-Pauschalsteuer gilt nur im Minijob. Ob tatsächlich Lohnsteuer anfällt, hängt von Steuerklasse und Freibeträgen ab.
Wer zahlt im Midijob mehr, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?
Der Arbeitgeber. An der Untergrenze trägt er rund 28 % des Bruttos fast allein, bis 2.000 € sinkt sein Anteil auf die übliche Hälfte. Beschäftigte zahlen dagegen gleitend mehr.
Quellen
- § 20 SGB IV (Übergangsbereich, Formeln, Faktor F), § 70 SGB VI, § 40a EStG, abgerufen am 3. November 2026
- Techniker Krankenkasse: Faktor F (0,6619 für 2026, vereinfachte Formel) und Beratungsblatt Beschäftigung im Übergangsbereich, Stand 03/2026 (Beispiele, mehrere Jobs), abgerufen am 3. November 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Übergangsbereich (Rundung, Pflege-Zuschlag, Sachsen, Ausnahmen), abgerufen am 3. November 2026
- vdek: Übergangsbereichsrechner 2026 (Kinderabschläge), abgerufen am 3. November 2026
- Minijob-Zentrale: Der Midijob, Minijob-Beiträge 2026, Minijob 2027, abgerufen am 3. November 2026
- Bundesgesundheitsministerium: Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2026 (2,9 %), Zusatzbeitragssatz 2027 festgelegt (30. Oktober 2026), abgerufen am 3. November 2026
- Bundesregierung: Mindestlohn jetzt bei 13,90 Euro (Midijob 603,01 bis 2.000 €), abgerufen am 3. November 2026
- Zum Abgleich der Beispielrechnungen: lohn-info.de: Beitragsberechnung im Übergangsbereich 2026, abgerufen am 3. November 2026
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